Die Todesstrafe in Frankreich und das Ende der Guillotine
Kaum ein Gerät ist so eng mit einem einzelnen Land verbunden wie die Guillotine mit Frankreich. Fast zwei Jahrhunderte lang, von der Französischen Revolution bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts, war das Fallbeil die gesetzlich vorgeschriebene Methode der Hinrichtung. Erst 1981 schaffte Frankreich als eines der letzten westeuropäischen Länder die Todesstrafe vollständig ab. Einer der letzten Menschen, die noch unter dem Fallbeil starben, war der 1969 hingerichtete Kindermörder Jean-Laurent Olivier, dessen Fall exemplarisch für die letzte Phase dieser Strafpraxis steht.
Ein Kind der Revolution
Die Guillotine wurde nicht als Werkzeug des Schreckens erdacht, sondern, so paradox es klingt, als humanitäre Reform. 1789 schlug der Arzt Joseph-Ignace Guillotin der Nationalversammlung vor, Hinrichtungen künftig einheitlich durch einen mechanischen Apparat vollstrecken zu lassen. Das Ziel war Gleichheit vor dem Tod: Bis dahin wurden Adelige mit dem Schwert enthauptet, während einfache Verurteilte gehängt, gerädert oder gevierteilt wurden. Ein schneller, für alle gleicher Tod galt den Revolutionären als Fortschritt gegenüber der oft qualvollen und ständisch abgestuften Praxis des Ancien Régime.
Die erste Hinrichtung mit dem neuen Gerät fand am 25. April 1792 in Paris statt, hingerichtet wurde der Straßenräuber Nicolas Jacques Pelletier. Rasch wurde die Maschine zum Sinnbild der Revolution selbst, vor allem während der Schreckensherrschaft von 1793 und 1794, als Tausende unter dem Fallbeil starben, darunter am 21. Januar 1793 der abgesetzte König Ludwig XVI. Ausgerechnet der Namensgeber, der die Todesstrafe eigentlich ablehnte und nur ihre Vollstreckung humaner gestalten wollte, ging so als Namenspate eines Tötungsinstruments in die Geschichte ein.
Vom öffentlichen Spektakel zur Vollstreckung hinter Mauern
Über ein Jahrhundert lang fanden die Hinrichtungen öffentlich statt, meist frühmorgens vor dem jeweiligen Gefängnis, oft vor großen Menschenmengen. Zu den letzten öffentlich Hingerichteten dieser Ära zählte der erst 19-jährige Jules-Alexandre Ughetto, der 1930 in Digne-les-Bains starb, nachdem er zwei Jahre zuvor eine ganze Bauernfamilie getötet hatte. Diese Praxis endete abrupt im Jahr 1939. Am 17. Juni jenes Jahres wurde der aus Frankfurt stammende Sechsfachmörder Eugen Weidmann in Versailles als letzter Mensch in Frankreich öffentlich hingerichtet. Das ungeordnete, teils sensationslüsterne Verhalten der Zuschauer und heimlich aufgenommene Fotografien der Hinrichtung sorgten für einen solchen Skandal, dass die Regierung öffentliche Exekutionen noch im selben Jahr untersagte. Von da an wurde die Guillotine nur noch innerhalb der Gefängnismauern eingesetzt.
Die letzten Jahrzehnte des Fallbeils
Auch in der Fünften Republik unter Staatspräsident Charles de Gaulle und seinen Nachfolgern blieb die Todesstrafe zunächst bestehen, wurde aber seltener vollstreckt, da Gnadengesuche häufiger Erfolg hatten. Der Fall Jean-Laurent Olivier, der 1967 zwei Kinder getötet hatte und dessen Gnadengesuch bei Charles de Gaulle scheiterte, führte am 11. März 1969 zu einer der letzten Hinrichtungen dieser Zeit.
In den 1970er Jahren häuften sich die Fälle, in denen über die Todesstrafe erbittert gestritten wurde. Bereits 1973 war Ali Ben Yanes als einer der letzten Menschen unter Staatspräsident Georges Pompidou hingerichtet worden, ein Fall, der noch kaum öffentliche Debatte auslöste. Der 1976 hingerichtete Christian Ranucci, dessen Schuld bis heute umstritten ist, wurde später zum Symbol der Abolitionsbewegung. Die beiden letzten Hinrichtungen der französischen Geschichte fanden 1977 statt: Am 23. Juni 1977 wurde der Kindermörder Jérôme Carrein hingerichtet, und am 10. September 1977 starb Hamida Djandoubi in Marseille als letzter Mensch, der jemals unter der Guillotine hingerichtet wurde.
Der lange Weg zur Abschaffung
Der entscheidende Prozess für die Abschaffung war der Fall Patrick Henry, der 1976 wegen der Entführung und Ermordung eines Kindes vor Gericht stand. Sein Verteidiger, der Anwalt Robert Badinter, machte den Prozess bewusst zu einem Verfahren gegen die Todesstrafe selbst und erreichte, dass sein Mandant nicht zum Tode verurteilt wurde. Dieser Erfolg wurde zu einem Wendepunkt in der öffentlichen Debatte.
Als François Mitterrand 1981 zum Staatspräsidenten gewählt wurde, hatte er die Abschaffung der Todesstrafe bereits im Wahlkampf versprochen. Er ernannte Robert Badinter zum Justizminister, der den Gesetzentwurf einbrachte. Die Nationalversammlung stimmte am 18. September 1981 zu, der Senat am 30. September 1981. Am 9. Oktober 1981 trat das Gesetz Nr. 81-908 in Kraft, mit dem Frankreich die Todesstrafe vollständig abschaffte. 2007 wurde das Verbot zusätzlich in der Verfassung verankert, sodass eine Wiedereinführung seither auch verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist.
Einordnung
Die Geschichte der Guillotine spiegelt einen tiefgreifenden Wandel im Verhältnis von Staat und Strafe wider. Was 1792 als Fortschritt im Namen der Gleichheit begann, geriet über die Jahrzehnte zunehmend in Widerspruch zu einem gewachsenen Verständnis von Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit. Dass gerade Fälle wie der von Christian Ranucci mit ihren Zweifeln an der Schuld des Hingerichteten die Debatte prägten, zeigt, wie sehr die Unumkehrbarkeit der Todesstrafe am Ende zu ihrem stärksten Gegenargument wurde. Heute gehört Frankreich zu den entschiedensten Gegnern der Todesstrafe weltweit und setzt sich international für ihre Abschaffung ein.