Kulturelle Perspektiven
Wie eine Gesellschaft mit Mördern umgeht, verrät oft mehr über ihre eigenen Werte als über die Täter selbst. Während des europäischen Mittelalters galten Mörder meist als von bösen Mächten Besessene, deren öffentliche, oft grausame Bestrafung oft selbst kaum weniger brutal war als die Tat. Zwei besonders gegensätzliche moderne Beispiele, Norwegens Umgang mit dem Massenmörder Anders Behring Breivik und Japans bis heute praktizierte Geheimhaltung von Hinrichtungsterminen, zeigen, wie unterschiedlich Gesellschaften diese Frage bis heute beantworten.
Der geborene Verbrecher: Lombrosos folgenschwerer Irrtum
Einen Wendepunkt markierte 1876 der italienische Arzt Cesare Lombroso mit seinem Werk „L’Uomo Delinquente” (Der kriminelle Mensch). Er vertrat die These, Kriminalität sei angeboren und lasse sich an körperlichen Merkmalen ablesen, den sogenannten atavistischen Stigmata wie fliehender Stirn oder auffälliger Kieferform, die er als evolutionären Rückfall in einen primitiveren Menschentyp deutete. Seine Methode bestand unter anderem darin, die Schädel verstorbener Straftäter zu vermessen und mit denen von Affen zu vergleichen. So pseudowissenschaftlich diese Theorie aus heutiger Sicht ist, sie ersetzte erstmals religiöse durch vermeintlich naturwissenschaftliche Erklärungen für Kriminalität, ebnete damit aber auch den Weg für Eugenik und rassistische Pseudowissenschaft, die im faschistischen Italien des 20. Jahrhunderts politisch instrumentalisiert wurde.
Strafe oder Resozialisierung: Norwegen gegen die USA
Kaum ein Fall verdeutlicht den Kontrast zwischen Strafphilosophien so sehr wie der des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik, der 2011 77 Menschen tötete. Norwegen verurteilte ihn 2012 zur nach norwegischem Recht höchstmöglichen Strafe von 21 Jahren „Verwahrung”, die zwar alle fünf Jahre verlängert werden kann, solange er als gefährlich gilt, aber dennoch weit unter dem liegt, was US-amerikanische oder auch deutsche Gerichte bei vergleichbaren Taten verhängen würden. Diese vergleichsweise milde Haltung wurzelt in einer seit den späten 1960er-Jahren verfolgten Kriminalpolitik, die Resozialisierung konsequent über reine Bestrafung stellt, selbst im Fall eines der schwersten Gewaltverbrechen der europäischen Nachkriegsgeschichte. In vielen US-Bundesstaaten dagegen bleibt die Todesstrafe für vergleichbare Taten eine reale Option.
Absolute Geheimhaltung: Die Todesstrafe in Japan
Einen völlig anderen kulturellen Umgang mit der schwersten Strafe zeigt Japan. Zum Tode verurteilte Gefangene erfahren dort erst am Morgen ihrer eigenen Hinrichtung, teils nur ein bis zwei Stunden vorher, dass der Tag gekommen ist, oft nach jahre- oder sogar jahrzehntelanger Ungewissheit. Selbst die Angehörigen werden meist erst informiert, nachdem die Hinrichtung bereits vollzogen wurde. Bis in die 1970er-Jahre wurde der Termin den Verurteilten noch vorab mitgeteilt, die Praxis wurde jedoch geändert, nachdem es wiederholt zu Suiziden von Todeskandidaten kurz vor dem angekündigten Termin gekommen war. Menschenrechtsorganisationen kritisieren dieses Vorgehen scharf als unmenschlich, in Japan selbst genießt die Geheimhaltung jedoch breite gesellschaftliche Akzeptanz.
Fazit
Ob ein Mörder als von Dämonen befallener Sünder, als biologisch determinierter „geborener Verbrecher” oder als resozialisierbares Individuum gilt, sagt letztlich mehr über die jeweilige Gesellschaft aus als über die Tat selbst. Der Vergleich zwischen Norwegens auf Wiedereingliederung ausgerichtetem Strafvollzug und Japans bis heute praktizierter Geheimhaltung von Hinrichtungsterminen zeigt, dass es beim Umgang mit den schwersten Verbrechen bis heute keinen globalen Konsens gibt, sondern tief verwurzelte, kulturell sehr unterschiedliche Vorstellungen von Gerechtigkeit.