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GHB, GBL und BDO: Wirkung, Risiken und Missbrauch als K.-o.-Mittel

Dreidimensionales Modell eines Moleküls der Gamma-Hydroxybuttersäure
Ben Mills, via Wikimedia Commons · Public Domain

GHB ist die Abkürzung für Gamma-Hydroxybuttersäure, auch 4-Hydroxybutansäure genannt. Die Substanz kommt in sehr kleinen Mengen im menschlichen Körper vor und beeinflusst das zentrale Nervensystem. Als Arzneistoff wird ihr Natriumsalz Natriumoxybat unter anderem gegen bestimmte Symptome der Narkolepsie eingesetzt. Zugleich wird GHB als Rauschmittel konsumiert und zur Betäubung anderer Menschen missbraucht.

Der Szenename „Liquid Ecstasy“ ist irreführend. GHB ist weder chemisch mit MDMA verwandt noch wirkt es wie das anregende Ecstasy. Seine dämpfende Wirkung ähnelt eher der von Alkohol oder Beruhigungsmitteln.

Wirkung von GHB

Die Wirkung setzt meist innerhalb von 10 bis 30 Minuten ein und kann mehrere Stunden anhalten. Sie hängt stark von der aufgenommenen Menge, der Konzentration der Flüssigkeit, dem Körpergewicht und gleichzeitig konsumierten Substanzen ab. Niedrigere Mengen können Entspannung, Euphorie, Enthemmung und gesteigertes sexuelles Verlangen auslösen. Mit zunehmender Wirkung treten Schläfrigkeit, Verwirrtheit, Gleichgewichtsstörungen und Erinnerungslücken auf.

Zwischen einer berauschenden und einer gefährlich hohen Menge liegt nur ein schmaler Abstand. Weil illegal angebotene Flüssigkeiten unterschiedlich konzentriert sein können, lässt sich ihre Wirkung kaum verlässlich abschätzen. Der umgangssprachliche Name erweckt daher eine Harmlosigkeit, die der Stoff nicht besitzt.

Überdosierung und Mischkonsum

Eine Überdosierung kann zu Erbrechen, Krampfanfällen, Bewusstlosigkeit, verlangsamtem Herzschlag, Unterkühlung und einer lebensgefährlich gedämpften Atmung führen. Besonders riskant ist die Kombination mit Alkohol, Opioiden, Benzodiazepinen oder anderen dämpfenden Substanzen, weil sich ihre Wirkungen gegenseitig verstärken können.

Ist jemand nach möglichem GHB-Konsum nicht ansprechbar, atmet auffällig langsam oder verliert das Bewusstsein, muss sofort der Notruf 112 verständigt werden. Eine bewusstlose Person darf nicht allein gelassen werden. Atmet sie, sollte sie in die stabile Seitenlage gebracht werden, damit sie nicht an Erbrochenem erstickt.

GBL und BDO: Vorstufen mit derselben Gefahr

Gamma-Butyrolacton, kurz GBL, ist eine Industriechemikalie, die unter anderem als Lösungs- und Reinigungsmittel verwendet wird. Chemisch handelt es sich um eine ringförmige Vorstufe von GHB. Nach der Aufnahme öffnet der Körper diesen Ring und wandelt GBL innerhalb kurzer Zeit in GHB um. Die berauschende Wirkung entsteht daher nicht durch einen völlig anderen Stoff, sondern durch das im Körper gebildete GHB.

1,4-Butandiol, kurz BDO, ist ebenfalls eine industriell genutzte Flüssigkeit. Im Körper wird sie in mehreren Schritten zunächst zu einer Zwischenverbindung und anschließend zu GHB abgebaut. GBL und BDO werden deshalb als Prodrugs bezeichnet: Sie werden erst durch den Stoffwechsel in die eigentlich psychoaktive Substanz umgewandelt.

Die Bezeichnungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass beide Vorstufen zu denselben schweren Vergiftungserscheinungen wie GHB führen können. Konzentration, Verunreinigungen und Geschwindigkeit der Umwandlung sind für Konsumenten kaum einzuschätzen. Auch bei GBL und BDO ist der Abstand zwischen Rausch, Bewusstlosigkeit und lebensgefährlicher Atemdämpfung gering. Mischkonsum mit Alkohol oder anderen dämpfenden Substanzen erhöht das Risiko zusätzlich.

Seit 2026 erfasst das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz in Deutschland die Reinstoffe sowie Zubereitungen mit mehr als 20 Prozent GBL oder BDO. GHB selbst steht bereits seit 2002 in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes. Es ist damit grundsätzlich verkehrs- und verschreibungsfähig, darf außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen jedoch nicht ohne entsprechende Berechtigung besessen oder weitergegeben werden.

Missbrauch als K.-o.-Mittel

GHB, GBL und BDO können unbemerkt in Getränke gegeben werden. Die einsetzende Müdigkeit, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit und mögliche Erinnerungslücken machen Betroffene wehrlos. Täter nutzen diesen Zustand vor allem für Sexual- und Eigentumsdelikte aus. Der Begriff „K.-o.-Tropfen“ bezeichnet allerdings keine einzelne Substanz. Auch andere Medikamente und Drogen können auf diese Weise missbraucht werden.

Wer einen solchen Verdacht hat, sollte schnell medizinische Hilfe suchen und ausdrücklich auf die mögliche Verabreichung eines K.-o.-Mittels hinweisen. GHB wird im Körper rasch abgebaut, deshalb kann eine verzögerte Blut- oder Urinuntersuchung den Nachweis erschweren. Erinnerungslücken oder vorheriger Alkoholkonsum ändern nichts daran, dass jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung eine Straftat sein kann.

Abhängigkeit und Entzug

Bei häufigem Konsum kann sich eine körperliche und psychische Abhängigkeit entwickeln. Ein plötzliches Absetzen kann bereits nach wenigen Stunden Unruhe, Zittern, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Halluzinationen oder ein Delirium auslösen. Ein schwerer GHB- oder GBL-Entzug kann lebensgefährlich werden und gehört in ärztliche Behandlung. Abhängige sollten daher nicht ohne medizinische Begleitung versuchen, den Konsum abrupt zu beenden.

GHB in Kriminalfällen

Der Berliner Täter Dirk Palm vergiftete 2012 drei Männer mit GHB und beraubte sie. Alle drei Opfer starben. Auch im Fall von Stefan R., dem sogenannten Kannibalen von Pankow, spielte die Substanz eine Rolle. Nach Überzeugung des Gerichts betäubte er sein Opfer mit GHB, bevor er es tötete.

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