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Behandlung von Straftätern

Behandlung von Straftätern

Wie riskant die Entlassung eines behandelten Gewalttäters sein kann, zeigt der Fall des Schweizer Kindermörders Werner Ferrari: 1971 wegen Mordes an einem zehnjährigen Jungen zu zehn Jahren Haft verurteilt, kam er nach nur acht Jahren aus der Strafanstalt Regensdorf frei, um danach mindestens vier weitere Kinder zu töten. Dieser Artikel ordnet ein, welche Behandlungsformen es für verurteilte Gewalttäter überhaupt gibt, und warum die Frage nach ihrer Entlassung so heikel bleibt.

Der deutsche Maßregelvollzug

In Deutschland regelt § 63 des Strafgesetzbuchs die Unterbringung psychisch kranker Straftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus, sofern ein Gericht sie als schuldunfähig nach § 20 StGB oder vermindert schuldfähig nach § 21 StGB einstuft und weitere erhebliche Straftaten befürchten lässt. Anders als eine reguläre Haftstrafe ist diese Unterbringung zeitlich unbefristet: Sie endet erst, wenn ein Gericht auf Grundlage psychiatrischer Gutachten feststellt, dass keine Gefahr mehr besteht, was im Einzelfall Jahrzehnte dauern kann.

Psychotherapeutische und verhaltenstherapeutische Ansätze

Innerhalb des Straf- und Maßregelvollzugs kommen unterschiedliche Therapieformen zum Einsatz, von medikamentöser Behandlung akuter psychischer Erkrankungen über kognitive Verhaltenstherapie bis zu sozialem Kompetenztraining, das gezielt Empathiefähigkeit und Konfliktlösung fördern soll. Welche Methode geeignet ist, hängt stark von der zugrunde liegenden Störung ab, ein Ansatz, der bei einer psychotischen Erkrankung wirkt, hilft bei einer reinen Persönlichkeitsstörung oft wenig.

Das Dilemma der Entlassungsprognose

Der Fall Werner Ferrari verdeutlicht das zentrale Problem jeder Behandlung: die verlässliche Einschätzung der Rückfallgefahr. Er hatte seine Haftstrafe regulär und ohne psychiatrische Unterbringung verbüßt, galt also formal als austherapiert genug für die Gesellschaft, und tötete dennoch erneut. Solche Fälle prägen bis heute die öffentliche und fachliche Debatte darüber, wie viel Sicherheit eine Entlassungsprognose tatsächlich bieten kann, und haben in mehreren Ländern zu strengeren Kriterien für die Aussetzung von Freiheitsstrafen bei Gewaltdelikten geführt.

Fazit

Behandlung und Entlassungsentscheidung sind bei verurteilten Gewalttätern untrennbar miteinander verbunden. Der deutsche Maßregelvollzug versucht, diesem Dilemma durch eine unbefristete, an den tatsächlichen Behandlungsfortschritt gekoppelte Unterbringung zu begegnen, der Fall Werner Ferrari zeigt jedoch, dass auch ein formal abgeschlossener Vollzug keine Garantie gegen einen Rückfall bietet.

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