Władysław Mazurkiewicz
- Serienmörder — Krakau , Polen
- Aktive Jahre
- 1943–1955
- Modus Operandi
- VergiftungErschießenBetrug
Sechs Morde, zwei Mordversuche und ein Todesurteil standen am Ende eines Prozesses, den zeitgenössische Reporter als gesellschaftliches Ereignis verfolgten. Władysław Mazurkiewicz trat im Krakau der Nachkriegsjahre als wohlhabender, höflicher Geschäftsmann auf. Tatsächlich vergiftete oder erschoss er Menschen, denen er Geld und Wertgegenstände abnehmen wollte. Das gepflegte Äußere brachte ihm den Beinamen „der Gentleman-Mörder” ein.
Werdegang
Er begann ein Jurastudium an der Jagiellonen-Universität, brach es jedoch ab. Beim Überfall der Wehrmacht auf Polen 1939 wurde er zum Kriegsdienst eingezogen. Während der deutschen Besatzung verschaffte er sich gefälschte Gestapo-Ausweise und nutzte diese, um unter dem Deckmantel amtlicher Vollmachten mit Wertgegenständen zu handeln, oft auf Kosten verängstigter Krakauer, die sich seiner vermeintlichen Autorität nicht zu widersetzen wagten.
Taten
Sein erstes bekanntes Opfer war der Geschäftsmann Wiktor Zarzecki, den er im Dezember 1943 vergiftete und um umgerechnet rund 1.200 Dollar erleichterte. In den folgenden Jahren tötete er nach richterlicher Feststellung mindestens fünf weitere Menschen, darunter den wohlhabenden Kaufmann Jerzy de Laveaux, dessen Frau Jadwiga sowie deren Schwägerin Zofia Suchowa. Auch Władysław Brylski und Józef Tomaszewski zählten zu seinen bestätigten Opfern. Vor Gericht wurde ihm später vorgehalten, insgesamt für rund 30 Todesfälle verantwortlich zu sein, eine Zahl, die er selbst mit den Worten „Ja, das stimmt” bestätigt haben soll. Bewiesen werden konnten letztlich aber nur sechs Morde und zwei versuchte Tötungen.
Festnahme und Prozess
Im September 1955 schoss er in Warschau auf Stanisław Łopuszyński und verletzte ihn schwer. Das Opfer überlebte und zeigte ihn an, was zu seiner Festnahme führte. Der Prozess vor dem damaligen Woiwodschaftsgericht Krakau begann am 6. August 1956. Eine zeitgenössische Gerichtsreportage im Archiv der Zeitschrift Przekrój dokumentiert das außergewöhnliche öffentliche Interesse. Am 30. August 1956 verurteilte ihn das Gericht wegen sechs vollendeter und zwei versuchter Morde zum Tode. Zur eigenen Verteidigung behauptete er, sein Geständnis sei unter Folter erpresst worden. Wie eine Aufarbeitung der Stadt Krakau anhand der damaligen Urteilsberichterstattung zeigt, wertete das Gericht den Widerruf als taktisches Manöver und hielt an sämtlichen Schuldsprüchen fest.
Hinrichtung und Nachwirkungen
Am 29. Januar 1957 wurde Władysław Mazurkiewicz im Gefängnis Montelupich gehängt, zwei Tage vor seinem 46. Geburtstag. Der Fall gehört bis heute zu den bekanntesten Kriminalfällen des kommunistischen Polens der Nachkriegszeit, nicht zuletzt wegen des auffälligen Kontrasts zwischen seinem gepflegten Auftreten und der Kaltblütigkeit seiner Taten.