Tsutomu Miyazaki
- Serienmörder — Tokio , Japan
- Aktive Jahre
- 1988–1989
- Modus Operandi
- VergewaltigungErwürgenZerstückelungKannibalismus
Vier Mädchen zwischen vier und sieben Jahren verschwanden innerhalb von zehn Monaten im Großraum Tokio. Tsutomu Miyazaki entführte und tötete sie zwischen August 1988 und Juni 1989. Der japanische Supreme Court bestätigte 2006 das Todesurteil, wie die Japan Times berichtete. Am 17. Juni 2008 wurde der Verurteilte in Tokio hingerichtet.
Werdegang
Er wurde am 21. August 1962 in Itsukaichi bei Tokio in eine wohlhabende Familie geboren, die eine regionale Zeitung betrieb. Eine angeborene Fehlbildung verwachsener Handgelenksknochen machte ihn in der Schule zur Zielscheibe von Spott und führte zu zunehmender sozialer Isolation. Der Tod seines Großvaters im Mai 1988 vertiefte nach späteren Einschätzungen seine Depression erheblich.
Kriminelle Aktivitäten
Er lockte seine Opfer mit seinem schwarzen Nissan Langley in sein Fahrzeug, missbrauchte sie sexuell und erwürgte sie anschließend. Bei mehreren Opfern beging er zudem Nekrophilie, zerstückelte die Leichen und schickte den Familien Postkarten mit Überresten der Kinder. Bei den letzten beiden Opfern trank er Blut und aß Teile der Leichen.
Namentlich bekannte Opfer (chronologisch):
- Mari Konno (4), getötet am 22. August 1988
- Masami Yoshizawa (7), getötet am 3. Oktober 1988
- Erika Namba (4), getötet am 12. Dezember 1988
- Ayako Nomoto (5), getötet am 6. Juni 1989
Ermittlung und Festnahme
Am 23. Juli 1989 wurde er in Hachiōji von einem Vater festgehalten, nachdem er versucht hatte, dessen Tochter zu fotografieren. Die anschließende Durchsuchung seiner Wohnung förderte neben den Videokassetten auch Foto- und Filmmaterial der Opfer zutage. Er gestand die Taten unmittelbar.
Prozess
Der Prozess begann am 30. März 1990 und dauerte sieben Jahre. Er behauptete, ein alter Ego namens „Rat Man” habe ihn zu den Morden gezwungen, drei psychiatrische Gutachterteams kamen zu widersprüchlichen Einschätzungen seiner Schuldfähigkeit. Das Gericht befand ihn letztlich für schuldfähig und verurteilte ihn am 14. April 1997 zum Tode durch den Strang.
Hinrichtung
Er wurde am 17. Juni 2008 im Gefängnis von Tokio gehängt.
Nachwirkungen
Der Fall löste in Japan eine breite gesellschaftliche Debatte über die vermeintlichen Gefahren von Anime- und Horror-Fankultur aus und prägte über Jahre hinweg das öffentliche Bild sozial isolierter „Otaku” als potenziell gefährlich, eine Zuschreibung, die spätere Untersuchungen als unbegründete Stigmatisierung kritisierten.