Tristan van der Vlis
- Aktive Jahre
- 2011
- Modus Operandi
- Erschießen
Tristan van der Vlis (13. Juni 1986 in Alphen aan den Rijn geboren) erschoss am 9. April 2011 im dortigen Einkaufszentrum De Ridderhof sechs Menschen und verletzte 17 weitere, bevor er sich selbst mit einem Kopfschuss tötete. Der Amoklauf zählt zu den schwersten Gewalttaten in der jüngeren niederländischen Geschichte und löste eine langjährige rechtliche Auseinandersetzung um das Versagen der Polizei bei der Erteilung seiner Waffenlizenz aus.
Werdegang
Er wuchs in Alphen aan den Rijn auf und war seit seiner Jugend an Schusswaffen interessiert, ab 2007 Mitglied eines örtlichen Schießvereins. Bereits mit 16 Jahren war er 2003 zweimal in Vorfälle mit Druckluftwaffen verwickelt, weshalb ihm 2005 zunächst eine Waffe verweigert wurde. 2006 verbrachte er nach Suizidgefahr 15 Tage in einer geschlossenen Krisenaufnahme, 2008 folgte ein Suizidversuch mit anschließendem Krankenhausaufenthalt. Trotz dieser Vorgeschichte und des ausdrücklichen Protests seiner Eltern erhielt er kurz danach eine reguläre Waffenlizenz, die 2010 sogar noch erweitert wurde. Bis zur Tat besaß er legal drei Waffen: ein halbautomatisches Gewehr vom Typ Smith & Wesson M&P15-22, das er erst im Januar 2011 gekauft hatte, einen Revolver Taurus 66 im Kaliber .357 Magnum sowie eine Pistole Colt im Kaliber .45 ACP.
Die Tat
Gegen 12.02 Uhr am 9. April 2011 betrat er, mit einer Schutzweste ausgestattet, das Einkaufszentrum De Ridderhof und eröffnete mit dem halbautomatischen Gewehr das Feuer auf Passanten. Über mehrere Minuten hinweg feuerte er mehr als hundert Schuss ab. Unter den sechs Todesopfern waren drei Frauen im Alter von 91, 68 und 45 Jahren sowie drei Männer im Alter von 80, 49 und 42 Jahren. 17 weitere Menschen wurden verletzt. Anschließend erschoss er sich selbst im dortigen Albert-Heijn-Supermarkt mit dem Revolver.
Er hinterließ einen Brief, in dem er unter anderem behauptete, in drei weiteren Einkaufszentren Sprengstoff versteckt zu haben, eine Drohung, die sich als Falschinformation herausstellte. Ein eindeutiges Motiv ließ sich weder aus dem Brief noch aus später ausgewerteten Dateien auf seinem Computer rekonstruieren, unter anderem wurde spekuliert, er habe sich an Gott rächen wollen, indem er dessen Geschöpfe tötete.
Ermittlung und Aufarbeitung des Behördenversagens
Die anschließende Untersuchung deckte auf, dass sowohl der Schießverein bei seiner Wiederaufnahme 2007 als auch die Polizei bei der Erteilung und späteren Erweiterung seiner Waffenlizenz 2008 und 2010 die bekannte psychiatrische Vorgeschichte nicht ausreichend geprüft hatten. Das Berufungsgericht Den Haag entschied am 27. März 2018, die Polizei hätte ihm angesichts seiner psychischen Erkrankung niemals eine Waffenlizenz ausstellen dürfen, und verurteilte sie zu Schadensersatzzahlungen an Opfer und Angehörige. Der Hoge Raad, das höchste niederländische Gericht, bestätigte dieses Urteil am 20. September 2019 endgültig.
Nachwirkungen
Am 10. April 2011 nahmen rund 5.000 Menschen gemeinsam mit Ministerpräsident Mark Rutte an einer Gedenkveranstaltung in Alphen aan den Rijn teil, am 20. April desselben Jahres wehten die Flaggen an Regierungsgebäuden auf Halbmast. Der Fall führte zu einer breiten öffentlichen Debatte über die Vergabepraxis von Waffenlizenzen in den Niederlanden. Mehr zum Tathergang und den Opfern im Artikel Amoklauf von Alphen aan den Rijn.