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Tom Lionel Burns

Wohnstraße in Barrow-in-Furness, der Stadt, in der Tom Lionel Burns lebte und die Tat beging
David Dixon, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 2.0
2
Opfer
verstorben
Mörder — Barrow-in-Furness , Großbritannien
Aktive Jahre
1958

Zwei fünfjährige Freundinnen hörten an einem Juniabend 1958 Klaviermusik aus einem Nachbarhaus in Barrow-in-Furness und gingen neugierig hinein. Zwei Tage später fand ein Polizist ihre Leichen im Schlafzimmer des Hauses. Der 71-jährige Bewohner Tom Lionel Burns wurde wegen des Doppelmordes angeklagt, aber nie regulär verurteilt, ein Gericht erklärte ihn für unzurechnungsfähig und ordnete seine dauerhafte Verwahrung an.

Der Tatabend

Am Abend des 11. Juni 1958 spielten die fünfjährigen Sheila Barnes und Lavinia Murray, enge Freundinnen aus der Nachbarschaft, in der York Street im nordenglischen Barrow-in-Furness. Als sie Klaviermusik aus dem Haus des pensionierten, durch eine Wirbelsäulenverkrümmung gezeichneten Mannes hörten, betraten sie es. Beide Mädchen wurden anschließend sexuell missbraucht und getötet, ein Mädchen erwürgt, das andere erstochen. Berichten zufolge wurden die Leichen zusätzlich verstümmelt, ausgeblutet und teilweise verkocht.

Entdeckung

Die beiden Kinder galten zunächst als vermisst. Am Nachmittag des 12. Juni klopfte ein Polizist an der Tür in der York Street, ohne dass ihm geöffnet wurde. Erst am Abend öffnete der Bewohner selbst, woraufhin die Beamten die Leichen der beiden Mädchen in einem Schlafzimmer des Hauses fanden.

Festnahme und Verfahren

Nach seiner Festnahme wurde er zunächst nach Barrow zur Anhörung vor dem Magistrate’s Court gebracht, wo sich vor dem Gebäude eine aufgebrachte Menschenmenge von rund 200 Personen versammelt hatte. Anschließend kam er bis zum 23. Juni 1958 in Untersuchungshaft im Gefängnis Walton bei Liverpool. Der eigentliche Prozess fand im Oktober 1958 an den Lancaster Assizes statt. Das Gericht befand ihn für unzurechnungsfähig und damit verhandlungsunfähig und ordnete am 21. Oktober 1958 seine unbefristete Unterbringung in psychiatrischer Verwahrung an, anstelle einer regulären Verurteilung.

Status

Da er zum Tatzeitpunkt bereits 71 Jahre alt war, wäre er heute weit über 130 Jahre alt und mit Sicherheit nicht mehr am Leben, auch wenn der genaue Zeitpunkt und die Umstände seines Todes in den verfügbaren Quellen nicht dokumentiert sind. Nach der Verhandlung 1958 verliert sich seine Spur in den zugänglichen Aufzeichnungen, vermutlich blieb er bis zu seinem Tod in psychiatrischer Verwahrung untergebracht.

Nachwirkungen

Der Fall gehört zu den grausamsten Kindsmorden der britischen Nachkriegsgeschichte und wurde, weil der Täter nie regulär vor Gericht verurteilt wurde, in der Öffentlichkeit weit weniger bekannt als andere Fälle vergleichbarer Brutalität. Die Unzurechnungsfähigkeitserklärung beendete das Verfahren, ohne dass je ein Gericht die genauen Tatumstände in einem regulären Urteil festhielt.