Thomas Holst
- Aktive Jahre
- 1987–1989
- Modus Operandi
- EntführungErstechenVergewaltigungZerstückelung
Drei Frauen verschwanden zwischen November 1987 und November 1989 in Hamburg und der Nordheide. Ihre Leichen wurden verstümmelt an verschiedenen Orten gefunden. Thomas Holst wurde für alle drei Morde verurteilt. Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Fall erneut, als seine Therapeutin ihm 1995 aus der forensischen Klinik zur Flucht verhalf, ein Vorgang, den DIE ZEIT während des späteren Prozesses gegen die Fluchthelferin aufarbeitete.
Drei ermordete Frauen
Am 25. November 1987 war eine 21 Jahre alte Studentin vom S-Bahnhof Hamburg-Rissen auf dem Heimweg. Thomas Holst bedrohte sie mit einem Messer und zwang sie in sein Auto. Er vergewaltigte und tötete die junge Frau. Ihre Leiche wurde später an einem Feldrand bei Kaltenkirchen gefunden.
Am 11. Februar 1988 verschwand eine weitere Frau aus Hamburg. Auch sie wurde missbraucht und getötet. Der Täter zerstückelte seine Opfer und legte Leichenteile an verschiedenen Orten ab. Die räumliche Verteilung erschwerte es den Ermittlern zunächst, einen Zusammenhang zu erkennen.
Das dritte Opfer war eine 22 Jahre alte Kosmetikschülerin aus Buchholz in der Nordheide. Die junge Frau verschwand am 27. November 1989. Als ihre Leiche gefunden wurde, verdichteten sich die Hinweise auf einen Täter aus der Umgebung. Frühere Sexualstraftaten und die Nähe zu einem Fundort lenkten den Verdacht auf Thomas Holst. Die Polizei nahm ihn am 23. Dezember 1990 fest.
Urteil und Sicherungsverwahrung
Im Prozess wurden die drei Morde, die sexualisierte Gewalt und die Verstümmelung der Opfer zusammengeführt. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte Thomas Holst eine extreme Rückfallgefahr und hielt ihn für nicht therapierbar. Das Gericht verurteilte ihn 1994 zu lebenslanger Freiheitsstrafe und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er kam in den geschlossenen Maßregelvollzug des damaligen Allgemeinen Krankenhauses Ochsenzoll in Hamburg.
Flucht mit der Therapeutin
Während der Unterbringung entwickelte eine Therapeutin eine persönliche Beziehung zu Thomas Holst. Am 27. September 1995 verhalf sie ihm zur Flucht aus dem gesicherten Klinikbereich. Sie beschaffte Geld und eine Wohnung unter falschem Namen. Die Fahndung blieb zunächst ohne Ergebnis.
Eine Polizeipsychologin entwickelte die Strategie, dem Flüchtigen seine wichtigste Unterstützung zu entziehen. Nachdem die Helferin drei Monate später festgenommen worden war, stellte sich Thomas Holst am 30. Dezember 1995 auf einer Polizeiwache in Hamburg-Uhlenhorst. Er hatte noch einen großen Teil des bereitgestellten Geldes bei sich.
1997 heiratete Thomas Holst seine frühere Therapeutin in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Spätere Klagen auf unbeobachtete Ehebesuche scheiterten, weil Klinik und Gerichte weiterhin Fluchtgefahr und eine Gefahr für seine Frau sahen. Seine Unterbringung wird regelmäßig überprüft. Öffentlich zugängliche Berichte gingen zuletzt weiterhin von einer Unterbringung im Maßregelvollzug aus.