Stefan Baretzki
- Aktive Jahre
- 1942–1945
- Modus Operandi
- Stumpfe GewaltVergasung
Stefan Baretzki stand in der SS-Hierarchie weit unten. Trotzdem führte er im Konzentrationslager Auschwitz Menschen zu den Gaskammern und tötete Gefangene aus eigenem Entschluss. Gerade dieser Gegensatz wurde im Frankfurter Auschwitz-Prozess wichtig: Ein niedriger Rang bedeutete weder Machtlosigkeit noch fehlende Verantwortung.
Umsiedlung und Waffen-SS
Stefan Baretzki wurde am 24. März 1919 in Czernowitz geboren, das damals zu Rumänien gehörte. Er lernte Nadelrichter und Strumpfwirker. 1940 siedelten deutsche Stellen ihn und seine Schwester als sogenannte Volksdeutsche ins Reich um.
Anfang 1942 kam er zur Waffen-SS und kurz darauf nach Auschwitz. In Birkenau arbeitete er zunächst bei der Wachkompanie, später als Blockführer. Sein Rang blieb niedrig, zuletzt war er SS-Rottenführer. Die Dokumentation des Fritz Bauer Instituts beschreibt ihn als einen der wenigen Angeklagten, die vor Gericht Angaben zum Vernichtungsgeschehen machten und Mitangeklagte belasteten.
Morde und Selektionen
Das Frankfurter Schwurgericht sah fünf eigenmächtige Morde als bewiesen an. Vier Menschen tötete Stefan Baretzki am Löschwasserbecken. Einen geschwächten Gefangenen schlug er mit einem Stock so schwer, dass der Mann starb. Die Richter werteten die Tötung als heimtückischen Mord.
Darüber hinaus half er mindestens fünfmal bei Rampenselektionen, bei denen jeweils mindestens 1.000 Menschen für die Gaskammern ausgesondert wurden. Fünf weitere Lagerselektionen betrafen jeweils mindestens 50 Menschen. Im März 1944 wirkte er an der Auflösung des Theresienstädter Familienlagers mit, bei der mindestens 3.000 Menschen ermordet wurden. Der Urteilstenor trennt diese Beihilfetaten von den fünf Morden, die Stefan Baretzki selbst beging.
Im Januar 1945 eskortierte er einen Häftlingstransport nach Dachau. Anschließend kam er zu einer SS-Division und geriet im Mai in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Bereits wenige Monate später wurde er entlassen. Danach lebte er in Plaidt in der Eifel und arbeitete in der Kohle- und Bimsindustrie.
Dokumente führen zur Festnahme
Unterlagen, die 1959 den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer erreichten, enthielten den Namen Stefan Baretzki. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft brauchte mehr als ein Jahr, um ihn zu finden. Am 12. April 1960 wurde der Haftbefehl vollstreckt.
Während des Prozesses räumte er Teile des Lagergeschehens ein, bestritt jedoch einzelne Taten. Überlebende und Dokumente ermöglichten dem Gericht eine Zuordnung konkreter Mordfälle und Selektionsdienste.
Urteil und Tod
Am 20. August 1965 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main Stefan Baretzki zu lebenslangem Zuchthaus und weiteren acht Jahren. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 1969.
Wegen einer schweren Erkrankung wurde er später in das Konitzky-Stift in Bad Nauheim gebracht. Dort nahm sich Stefan Baretzki am 21. Juni 1988 das Leben.