Sophie Ursinus
- Aktive Jahre
- 1797–1803
- Modus Operandi
- Vergiftung
Sophie Charlotte Elisabeth Ursinus stand um 1800 in Berlin im dringenden Verdacht, ihren Liebhaber, ihren Ehemann und ihre Tante nacheinander mit Arsen vergiftet zu haben. Verurteilt wurde sie 1803 jedoch nicht wegen dieser drei Todesfälle, sondern allein wegen des versuchten Mordes an ihrem Diener, der die Vergiftung überlebte und sie damit erst zu Fall brachte. Der Fall zählt zu den bekanntesten deutschen Giftmordfällen um 1800 und trug maßgeblich zur Entwicklung moderner forensischer Arsennachweise bei.
Werdegang
Sophie wurde am 5. Mai 1760 als Sophie Charlotte Elisabeth von Weingarten geboren und heiratete mit 19 Jahren den deutlich älteren Theodor Ursinus. Das Paar lebte zunächst in Stendal, ab 1792 in Berlin. Da sich ihr Mann früh aus den ehelichen Beziehungen zurückzog, nahm sie, nach späteren Aussagen mit seinem stillschweigenden Einverständnis, den niederländischen Hauptmann Rogay als Liebhaber.
Die Verdachtsfälle
Der Hauptmann beendete die Affäre 1796, im Juli 1797 starb er offiziell an Lungenschwindsucht, ohne äußerlich erkennbare Vergiftungsanzeichen. Am 11. September 1800 starb ihr Ehemann Theodor Ursinus einen Tag nach seinem Geburtstag, nachdem Sophie ihm über Nacht selbst Medikamente und Brechmittel verabreicht, jedoch keinen Arzt gerufen hatte, verdächtig auch deshalb, weil sie wenige Wochen zuvor größere Mengen Arsen angeblich zur Schädlingsbekämpfung erworben hatte. Am 24. Januar 1801 starb ihre Tante Christiane Regina Witte, von der Sophie ein beträchtliches Erbe erhielt, auch hier hatte sie zuvor Arsen gekauft.
Der überlebende Diener
Im Februar und März 1803 wurde ihr Diener Benjamin Klein nach dem Verzehr von Speisen aus Sophies Haushalt krank. Misstrauisch geworden gegenüber unangetasteten Gerichten, entsorgte er diese heimlich und ließ gebackene Pflaumen, die Sophie ihm gegeben hatte, in einer Apotheke untersuchen. Der Test wies eindeutig Arsen nach.
Ermittlung und Prozess
Sophie wurde am 5. März 1803 verhaftet und gestand den Giftmordversuch an ihrem Diener, bestritt jedoch, ihren Mann und ihre Tante getötet zu haben. Die Chemiker Martin Heinrich Klaproth und Valentin Rose exhumierten beide Leichen, fanden darin jedoch keine chemischen Arsenrückstände mehr, wohl aber pathologische Veränderungen an Magen und Darm, die auf eine mögliche Vergiftung hindeuteten. Das Urteil vom 12. September 1803 sprach sie von den Vorwürfen bezüglich ihres Liebhabers und ihres Ehemanns frei, im Fall ihrer Tante Witte verhängte das Gericht lediglich eine sogenannte Verdachtsstrafe ohne vollen Schuldspruch. Wegen des versuchten Mordes an Benjamin Klein erhielt sie lebenslange Haft in der Festung Glatz.
Nachwirkungen
Nach 30 Jahren Haft wurde Sophie 1833 begnadigt, blieb jedoch in Glatz wohnhaft, wo sie am 4. April 1836 als anerkanntes Mitglied der dortigen Gesellschaft starb. Die methodischen Schwierigkeiten bei der Aufklärung ihres Falls motivierten den Chemiker Valentin Rose, bis 1806 ein verbessertes Verfahren zum Arsennachweis zu entwickeln, eine wichtige Vorstufe zum späteren Marsh-Test von 1836, der die forensische Giftmordermittlung grundlegend veränderte.