Sietske Hoekstra
- Aktive Jahre
- 2003–2009
- Modus Operandi
- Ersticken
Sietske Hoekstra, geboren 1985 im friesischen Nij Beets, brachte zwischen 2003 und 2009 heimlich vier Kinder zur Welt und tötete jedes von ihnen kurz nach der Geburt. Erst 2010 wurde ihr Arbeitgeber misstrauisch, was zur Entdeckung der Taten führte. Ein Gericht verurteilte sie 2012 wegen Totschlags an Kindern zu einer Haftstrafe mit anschließender Zwangsunterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Werdegang
Sietske Hoekstra lebte im Haus ihrer Eltern in Nij Beets, einem kleinen Ort in der Gemeinde Opsterland, und arbeitete zur Tatzeit in einer Zahnarztpraxis in Beetsterzwaag. Nach außen hin fiel an ihr wenig auf. Bei ihr wurde später eine Polymicrogyrie diagnostiziert, eine seltene Fehlbildung des Gehirns, die als möglicher Erklärungsansatz für ihr Verhalten in die gerichtliche Bewertung einfloss.
Taten
Zwischen Juni 2003 und Juni oder Juli 2009 gebar sie allein in ihrem Zimmer im Elternhaus vier Kinder, drei Mädchen und einen Jungen, ohne dass ihre Familie davon wusste. Jedes Neugeborene tötete sie unmittelbar nach der Geburt, zunächst durch Ersticken mit einem Kissen oder den Händen, bei späteren Taten mit einer Plastiktüte über dem Kopf und einem Kleidungsstück im Mund. Die Leichen verstaute sie in Koffern und Müllsäcken auf dem Dachboden des Hauses, in dem ihre Eltern ein Stockwerk darunter lebten.
Entdeckung und Ermittlung
Im August 2010 wurde ihr Arbeitgeber misstrauisch, nachdem ihm wiederholte Gewichtsschwankungen und Krankmeldungen aufgefallen waren. Sie hatte zuvor behauptet, ihre Kinder zur Adoption freigegeben zu haben. Nach seinem Hinweis leitete die Polizei Ermittlungen ein, die noch im selben Monat zu ihrer Festnahme und zum Fund der vier Leichen führten.
Prozess
Im Mai 2011 verurteilte ein Gericht in erster Instanz wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft. In der Berufung stufte das Gericht im Oktober 2012 den Vorwurf auf Totschlag an Kindern herab und verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren, verbunden mit einer TBS-Zwangsunterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik. Diese Maßnahme ist zeitlich nicht von vornherein begrenzt, sondern dauert an, bis von der betroffenen Person keine Gefährdung mehr ausgeht.
Nachwirkungen
Sie befindet sich weiterhin in dieser psychiatrischen Zwangsunterbringung. Der Fall löste in den Niederlanden eine Debatte darüber aus, wie verdeckte Schwangerschaften und Kindstötungen im direkten familiären Umfeld über Jahre unentdeckt bleiben können.