Thomas Selmayr
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- 2011
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- ErwürgenStumpfe GewaltErstechen
In der Nacht zum 24. März 2011 tötete Thomas Selmayr im bayerischen Krailling seine beiden minderjährigen Nichten, die achtjährige Chiara und die elfjährige Sharon. Als Motiv ermittelte die Polizei Habgier: Er erhoffte sich durch den Tod der Mädchen und ihrer Mutter eine Erbschaft, mit der er seine Schulden begleichen wollte.
Werdegang
Er wurde 1960 geboren, hatte zunächst erfolglos ein Teppichgeschäft geführt und arbeitete zuletzt in der Nachtschicht bei der Post. Er war verheiratet und Vater von vier Kindern, eines davon mit Behinderung, und steckte zur Tatzeit in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. 2010 war er mit seiner Familie in ein unfertiges Haus im nahen Peißenberg gezogen. Als Ehemann der Schwester seines späteren Opfers Anette war er der Onkel der beiden Mädchen.
Die Tat
Er plante, seine Schwägerin Anette und deren beide Töchter zu töten, damit seine Ehefrau als Alleinerbin einer gemeinsamen Eigentumswohnung im Wert von rund 80.000 Euro sowie einer weiteren Wohnung und des Vermögens der 98-jährigen Großmutter der Familie eingesetzt würde. In der Nacht drang er in das zum Tatzeitpunkt unverschlossene Haus in Krailling ein. Zwischen 2 und 2.30 Uhr erwürgte er zunächst Chiara und durchtrennte ihr anschließend mit einem Messer die Halsschlagader. Ihre ältere Schwester Sharon schlug er mit einer Hantelstange nieder und stach fünfmal mit einem Messer auf sie ein, einige der Stichwunden waren bis zu 17 Zentimeter tief. Die Mutter der beiden Mädchen war zum Tatzeitpunkt nicht im Haus und blieb unversehrt.
Ermittlung und Festnahme
Die Mutter fand die Leichen ihrer Töchter am Morgen des 24. März 2011 gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten. Da zunächst kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, ordneten die Behörden eine DNA-Reihenuntersuchung an, an der sich 91 Männer aus dem Umfeld der Familie freiwillig beteiligten. Der Abgleich einer der Speichelproben führte die Ermittler neun Tage nach der Tat zum Täter, der daraufhin festgenommen wurde.
Prozess und Urteil
Der Prozess vor dem Landgericht München II begann am 17. Januar 2012. Am 16. April 2012 wurde er wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im selben Jahr auf seine Revision hin, es ist seither rechtskräftig.
Nachwirkungen
Der Fall erschütterte die beschauliche Münchner Vorortgemeinde Krailling und löste bundesweite Diskussionen über die Grenzen von DNA-Reihenuntersuchungen aus, die zur Überführung des Täters entscheidend beigetragen hatten.