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Sabine Hilschenz

Luftaufnahme von Brieskow-Finkenheerd in Brandenburg, wo Sabine Hilschenz lebte
Wolkenkratzer, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0
9
Opfer
frei
SerienmörderBrieskow-Finkenheerd , Deutschland
Aktive Jahre
1988–1998

Zwischen 1988 und 1998 ließ die arbeitslose zahnmedizinische Assistentin Sabine Hilschenz in Brieskow-Finkenheerd, Brandenburg, neun eigene Neugeborene nach der Geburt sterben und vergrub ihre sterblichen Überreste im Garten ihrer Eltern. 2006 wurde sie wegen Totschlags in acht Fällen zu 15 Jahren Haft verurteilt und inzwischen wieder entlassen.

Werdegang

Sabine Hilschenz lebte mit ihrem damaligen Ehemann Oliver nahe der deutsch-polnischen Grenze und brachte zwischen 1988 und 1998 neun Kinder zur Welt, zwei Jungen und sieben Mädchen, ohne dass ihr Umfeld von den Schwangerschaften erfuhr. Nach eigenen späteren Angaben fürchtete sie, ihr Mann könne sie verlassen und die Kinder mit sich nehmen, weshalb sie die Schwangerschaften verheimlichte, unter anderem durch Alkoholkonsum, der zugleich die körperlichen Anzeichen verschleierte.

Die Taten

Nach der jeweiligen Geburt wickelte sie die Neugeborenen in Plastikfolie und ließ sie darin, bis sie erstickten. Die sterblichen Überreste vergrub sie anschließend in Blumentöpfen, Eimern und einem Aquarium im Garten ihrer Eltern. Nach eigener späterer Aussage konnte sie sich an einen Teil der Geburten nicht mehr erinnern und wisse nicht sicher, ob alle Kinder lebend zur Welt gekommen seien.

Entdeckung

2005 entdeckte ein Nachbar menschliche Knochen in einer Garage auf dem Grundstück der Familie, was zu ihrer Festnahme führte.

Prozess

Der Prozess begann im April 2006. Die ursprüngliche Mordanklage wurde im Verlauf des Verfahrens zu Totschlag reduziert. Ein neuntes Kind konnte strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden, da die Tat bereits verjährt war. Am 13. Juli 2006 verurteilte das Gericht sie wegen Totschlags in acht Fällen zu 15 Jahren Haft.

Nachwirkungen

Nach rund zwei Dritteln der verhängten Strafe setzte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Cottbus die Reststrafe zur Bewährung aus, sie wurde daraufhin aus der Haft entlassen. Ihr Anwalt betonte, sie bereue ihre Taten zutiefst und sei keine kaltblütige Täterin gewesen, die an ihren Handlungen Gefallen gefunden habe. Der Fall zählt zu den schwerwiegendsten bekannt gewordenen Fällen von Kindstötung in der jüngeren deutschen Geschichte.

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