Roger Andermatt
- Aktive Jahre
- 1995–2001
- Modus Operandi
- VergiftungErsticken
Acht Bewohner des Luzerner Betagtenzentrums Eichhof starben zwischen Januar und Juni 2001 in den Diensten desselben Pflegers. Der Verdacht führte zu Roger Andermatt und schließlich zu 22 gerichtlich festgestellten Tötungen in Heimen der Kantone Luzern, Obwalden und Schwyz. Eine Entscheidung des Kantonsgerichts Luzern bestätigt diese Gesamtzahl und beschreibt, wie der letzte Todesfall die Untersuchung auslöste.
Werdegang
Er wuchs nach der Scheidung seiner Eltern zeitweise in Deutschland auf, kehrte 1990 in die Schweiz zurück und ließ sich dort zum Pflegeassistenten ausbilden. Neben seiner Arbeit trat er lokal als Tanzlehrer und DJ unter dem Namen „R.O-Gee” auf. Kollegen beschrieben ihn als hilfsbereit und beliebt, gerade bei schwierigen, zeitintensiven Patienten übernahm er häufig zusätzliche Schichten.
Taten
Zwischen 1995 und 2001 tötete er in mehreren Heimen der Region, darunter das Alterszentrum Eichhof in Luzern, mindestens 22 Patienten im Alter zwischen 66 und 95 Jahren. Die meisten Opfer litten an Demenz oder benötigten intensive Pflege. Er verabreichte ihnen überdosierte Beruhigungsmittel und erstickte einen Teil der Opfer zusätzlich mit Plastiktüten oder Tüchern, teils nachdem er sie zuvor sediert hatte.
Ermittlung und Festnahme
Im Juni 2001 fiel in einem Luzerner Pflegeheim ein auffällig gestorbener Patient auf, was zur Festnahme von Roger Andermatt führte. Zunächst gestand er neun Todesfälle in der ersten betroffenen Einrichtung, im Lauf der Ermittlungen erweiterte sich sein Geständnis auf insgesamt 22 bis 27 Fälle. Die Behörden ließen mehrere der bereits bestatteten Opfer exhumieren, um die Todesursachen toxikologisch zu bestätigen. Die Ermittlungen zogen sich bis Januar 2004 hin.
Prozess
Am 28. Januar 2005 verurteilte das Kriminalgericht Luzern ihn wegen Mordes in 22 Fällen sowie vollendeten und versuchten Tötungsdelikten in weiteren fünf Fällen zu lebenslanger Haft. Er selbst gab die Taten zu, berief sich aber auf Mitleid und Überforderung im Pflegealltag als Motiv, das Gericht folgte dieser Einordnung nicht. Zusätzlich wurde er zu einer Genugtuungszahlung von 75.000 Franken sowie zu Verfahrenskosten von 191.000 Franken verurteilt.
In einem Berufungsverfahren stufte das Obergericht des Kantons Luzern am 15. Februar 2006 nur noch sieben der Taten als Mord ein, die übrigen 15 wertete es als vorsätzliche Tötung ohne die für Mord nötigen besonderen Merkmale. An der Höhe der Strafe, lebenslange Freiheitsstrafe, änderte diese Umqualifizierung nichts.
Nachwirkungen
Der Fall Roger Andermatt löste in der Schweiz eine breite Debatte über Kontrollmechanismen in der Alten- und Krankenpflege sowie über den Umgang mit Sterbehilfe und Überlastung von Pflegepersonal aus. Er sitzt weiterhin eine lebenslange Freiheitsstrafe ab.