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Robert Diaz

Ansicht von Perris, Kalifornien, wo Robert Diaz die meisten seiner Taten beging
Cyndy Sims Parr, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 2.0
12
Opfer
verstorben
SerienmörderPerris , USA
Aktive Jahre
1981
Modus Operandi
Vergiftung

Innerhalb von dreieinhalb Wochen erlitten auf einer kalifornischen Intensivstation mindestens 13 Patienten ungewöhnlich heftige Krampfanfälle. Zwölf Todesfälle schrieb das Gericht Robert Diaz zu, dessen Nachtschichten, Lidocainfunde und medizinische Messwerte ein wiederkehrendes Muster ergaben. Der California Supreme Court bestätigte 1992 alle zwölf Mordschuldsprüche und das Todesurteil.

Werdegang

Er wurde 1938 im Mittleren Westen der USA als eines von dreizehn Kindern geboren. Häufige Kinderkrankheiten hielten ihn oft vom Schulbesuch ab, insgesamt schloss er nur zehn Klassenstufen ab, bevor er mit 18 Jahren in das US Marine Corps eintrat. Nach sechs Wochen unerlaubter Abwesenheit wurde er wegen mangelnder Anpassung an das Militärleben entlassen. Anschließend verfolgte er seinen langgehegten Wunsch, im medizinischen Bereich zu arbeiten, und absolvierte eine Ausbildung zum Krankenpfleger. Gegenüber Verwandten bestand er darauf, als „Dr. Diaz” vorgestellt zu werden, obwohl er nur eine Pflegeausbildung besaß, zudem gab er sich als ägyptischer Mystiker aus, der in einem früheren Leben von königlichem Geblüt gewesen sei. 1981 arbeitete er als Aushilfskraft im Nachtdienst auf Intensivstationen mehrerer Krankenhäuser in Südkalifornien.

Kriminelle Aktivitäten

Zwischen dem 30. März und dem 22. April 1981 starben elf Patienten im Community Hospital of the Valleys in Perris während seiner Nachtschichten, am 25. April 1981 ein weiterer Patient im San Gorgonio Pass Memorial Hospital in Banning. Er injizierte seinen Opfern Lidocain in einer Konzentration, die weit über der therapeutischen Dosis von 50 bis 100 Milligramm lag, in den Leichen fanden Gerichtsmediziner später Werte von 1.000 bis 2.000 Milligramm. Die zwölf Opfer waren zwischen 52 und 89 Jahre alt. Auffällig war, dass die Sterberate der Klinik in Perris während seiner rund dreieinhalbwöchigen Beschäftigung auf durchschnittlich 19,43 Todesfälle im Monat stieg, verglichen mit weniger als einem Todesfall monatlich zuvor. Ermittler notierten zudem, dass er wiederholt kurz vor dem Auftreten der ersten Symptome ankündigte, bestimmte Patienten würden gleich Krampfanfälle erleiden.

Ermittlung und Festnahme

Im April 1981 ging beim Gerichtsmediziner von San Bernardino County ein anonymer Anruf ein, der ihn beschuldigte, bis zu 19 Menschen getötet zu haben. Die anschließende Untersuchung ergab, dass er die einzige Pflegekraft war, die bei allen auffälligen Todesfällen im Dienst gewesen war. Autopsien an exhumierten Leichen bestätigten massive Lidocain-Überdosen. Bei einer Durchsuchung seines Zuhauses fanden Ermittler bereits aufgezogene Spritzen mit gefährlich konzentrierter Lidocain-Lösung sowie weitere Ampullen und Morphium. Er wurde am 24. November 1981 wegen zwölffachen Mordes ersten Grades festgenommen.

Prozess

Er verzichtete auf eine Jury und wurde ab März 1984 in einem Verfahren vor Richter John Hawkins Barnard allein durch das Gericht beurteilt. Am 29. März 1984 wurde er in allen zwölf Anklagepunkten für schuldig befunden. Seine Verteidigung hatte argumentiert, die Lidocain-Werte könnten sich auch durch länger andauernde therapeutische Gaben angereichert haben, die Anklage hielt dagegen, dass die gemessenen Konzentrationen mit einer normalen Verabreichung nicht vereinbar seien. Am 11. April 1984 wurde er zum Tode verurteilt. Er bestritt die Taten zeitlebens und sah sich selbst als Opfer eines Justizirrtums.

Nachwirkungen

Er starb am 9. August 2010 im Alter von 72 Jahren nach längerer Krankheit in einem Krankenhaus nahe der Todestrakt-Einrichtung von San Quentin, ohne dass sein Todesurteil vollstreckt worden war. Sein Fall führte zudem zu einer wegweisenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA: Im Verfahren Press-Enterprise Co. v. Superior Court aus dem Jahr 1986 stellte das Gericht klar, dass die Presse und die Öffentlichkeit grundsätzlich das Recht haben, an strafrechtlichen Voruntersuchungen teilzunehmen, nachdem die Anhörung in seinem Fall zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte.