Rita Gorgonowa
- Totschläger — Lwiw , Ukraine
- Aktive Jahre
- 1931
- Modus Operandi
- Stumpfe Gewalt
Rita Gorgonowa wurde am 7. März 1901 im dalmatinischen Knin geboren. In der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember 1931 wurde die 17-jährige Elżbieta „Lusia” Zaremba in der Villa der Familie Zaremba im Ort Łączki bei Brzuchowice nahe Lwów getötet, durch einen Schlag auf den Kopf. Der Ort gehörte damals zu Polen, liegt heute nahe der ukrainischen Stadt Lwiw und damit in der Ukraine. Der folgende Indizienprozess gegen die Gouvernante der Familie zählt bis heute zu den berühmtesten und umstrittensten Kriminalfällen der polnischen Zwischenkriegszeit.
Werdegang
Mit 15 Jahren heiratete sie den österreichisch-ungarischen Oberst Erwin Gorgon, dessen Namen sie in polonisierter Form annahm. Nachdem ihr Mann in die USA ausgewandert war, arbeitete sie als Gouvernante. 1924 trat sie in den Haushalt des Architekten Henryk Zaremba ein, mit dem sie bald eine Affäre begann. 1928 brachte sie eine gemeinsame Tochter namens Romana zur Welt und lebte fortan unverheiratet mit ihm und seinen Kindern aus erster Ehe zusammen, darunter der Tochter Lusia.
Die Tat
In der Silvesternacht 1931 wurde Lusia Zaremba tot in ihrem Bett aufgefunden, getötet durch einen wuchtigen Schlag auf den Kopf. Die Polizei fand keine Spuren eines Einbruchs, auch der übrige Hausrat war unangetastet geblieben. Verdacht fiel rasch auf die Gouvernante, nachdem Ermittler Blutspuren an ihrem Schaffellmantel entdeckt hatten. Der renommierte Gerichtsmediziner Ludwik Hirszfeld stellte die Zuverlässigkeit der herangezogenen Blutgruppenanalysen später öffentlich infrage, ein früher Fall der Kritik an forensischen Methoden im polnischen Strafprozess.
Prozess und Urteil
Am 14. Mai 1932 verurteilte das Gericht sie zum Tode. Der Fall polarisierte die polnische Öffentlichkeit wie kaum ein anderer, Zeitungen berichteten wochenlang im Detail, Prominente und Intellektuelle bezogen öffentlich Stellung für oder gegen ihre Schuld. Nach Berufungen wandelte das Oberste Gericht das Urteil im April 1933 in acht Jahre Haft um. Am 3. September 1939, unmittelbar nach dem deutschen Überfall auf Polen, wurde sie im allgemeinen Kriegschaos amnestiert und aus der Haft entlassen.
Ungeklärtes Schicksal und Nachwirkungen
Ihr weiteres Leben liegt weitgehend im Dunkeln, einige Quellen vermuten eine spätere Auswanderung nach Südamerika. Die Schuldfrage blieb unter Historikern und Juristen umstritten, 2014 forderten ihre Töchter öffentlich eine Wiederaufnahme des acht Jahrzehnte zurückliegenden Verfahrens. Der Fall gilt bis heute als Lehrbuchbeispiel dafür, wie unsichere forensische Beweise und mediale Vorverurteilung ein Gerichtsverfahren prägen können.