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Rémy Lecrenier

Der Bahnhof von Bas-Oha in der belgischen Gemeinde Wanze, Schauplatz des Vierfachmords von 1997
Japplemedia, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0
4
Opfer
frei
MassenmörderBas-Oha , Belgien
Aktive Jahre
1997
Modus Operandi
ErschießenVergewaltigung

Rémy Lecrenier tötete am 7. Juli 1997 im belgischen Dorf Bas-Oha innerhalb weniger Stunden vier Menschen: seine Ex-Freundin, deren Mutter und deren beide Schwestern. Auslöser war, dass die junge Frau ihm kurz zuvor mitgeteilt hatte, sie habe einen anderen Mann kennengelernt und er müsse aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.

Werdegang

1968 geboren, war er mit der damals 23 Jahre alten Vinciane liiert gewesen, bevor sie sich von ihm trennte. Die Trennung und die Ankündigung, einen anderen Mann getroffen zu haben, empfand er nach eigenen späteren Aussagen als unerträgliche Kränkung.

Die Tat

Am Morgen des 7. Juli 1997 drang er in das Wohnhaus der Familie in Bas-Oha, einem Dorf der Gemeinde Wanze, ein. Er vergewaltigte und tötete zunächst die 19 Jahre alte jüngere Schwester, erschoss anschließend die 21 Jahre alte zweite Schwester aus nächster Nähe sowie die 50 Jahre alte Mutter der drei jungen Frauen mit einer Pistole vom Typ Colt-45. Danach verließ er das Haus, aß in einem Restaurant und kaufte in einem Waffengeschäft eine Armbrust, bevor er zurückkehrte. Seine Ex-Freundin vergewaltigte und erschoss er, anschließend durchbohrte er ihr Herz zusätzlich mit einem Bolzen der Armbrust.

Fahndung und Festnahme

Nach der Tat löste die belgische Polizei eine viertägige internationale Fahndung aus. Er wurde schließlich auf einem Campingplatz nahe Saint-Tropez von belgischen Urlaubern erkannt und der Polizei gemeldet, fünf Tage nach der Tat.

Prozess und Urteil

Das Schwurgericht der Provinz Lüttich verurteilte ihn am 7. Dezember 1999 wegen des vierfachen Mordes sowie zweier Vergewaltigungen zu lebenslanger Haft.

Nachwirkungen

Nach wiederholten Hafturlauben wurde er im Juni 2016, neunzehn Jahre nach der Tat, unter Auflagen und mit einer elektronischen Fußfessel bedingt aus der Haft entlassen. Der Vater der getöteten Frauen, der die Tat überlebt hatte, weil er zum Tatzeitpunkt nicht im Haus war, äußerte sich öffentlich entsetzt über die Entlassung.