Pierre Jaccoud
- Totschläger — Genf , Schweiz
- Aktive Jahre
- 1958
- Modus Operandi
- ErschießenErstechen
Pierre Jaccoud, geboren am 24. November 1905 in Genf, war ein angesehener Anwalt, Politiker der Radikalen Partei und Musiker, der als einflussreicher „Königsmacher” der Genfer Kantonalpolitik galt. 1960 wurde er wegen des Mordes an dem 62 Jahre alten Landmaschinenhändler Charles Zumbach zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der als Affaire Jaccoud bekannt gewordene Fall gilt bis heute als einer der umstrittensten Justizfälle der Schweizer Nachkriegsgeschichte, zahlreiche Juristen hielten das Urteil später für einen schweren Fehlspruch.
Werdegang
Er war zum Tatzeitpunkt 55 Jahre alt, saß als Genfer Abgeordneter der Radikalen Partei in mehreren Verwaltungsräten und galt als kultivierter, gesellschaftlich einflussreicher Mann. Acht Jahre lang war er mit der Radiomitarbeiterin Linda Baud liiert, bis diese die Beziehung beendete und sich kurzzeitig mit André Zumbach, dem Sohn des späteren Mordopfers, einließ. Er reagierte darauf mit Drohbriefen und der Verbreitung von Aktaufnahmen der Frau.
Die Tat
In der Nacht zum 1. Mai 1958 wurde Charles Zumbach im Büro seines Sohnes in Plan-les-Ouates bei Genf erschossen und erstochen. Der Täter feuerte vier Schüsse ab und stach anschließend mehrfach mit einem Messer auf ihn ein, bevor er mit dem Fahrrad floh. Die Ehefrau des Opfers, die gegen 23 Uhr nach Hause kam, hörte Schüsse und Hilferufe, ein Mann verfolgte sie und schoss zweimal auf sie, ein Treffer verletzte sie an der Schulter.
Ermittlung
André Zumbach lenkte den Verdacht auf ihn, nachdem dessen Beziehung zu Linda Baud bekannt geworden war. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler in seiner Wohnung einen blutverschmierten Regenmantel, einen marokkanischen Dolch mit Blut- und Lebergewebespuren, ein Fahrrad mit defektem erstem Gang sowie eine Pistole passenden Kalibers. Da Täter und Opfer dieselbe Blutgruppe hatten, blieben die Blutspuren als Beweismittel jedoch nicht eindeutig, die Tatwaffe selbst wurde nie gefunden. Am 17. Juni 1958 ordnete der zuständige Untersuchungsrichter die Verhaftung an.
Prozess
Der Prozess vor dem Genfer Geschworenengericht begann am 18. Januar 1960 und zog rund 100 Journalisten und 200 Zeugen an. Er wurde vom prominenten Pariser Anwalt René Floriot verteidigt, die Anklage vertrat Charles Cornu. Nach nur rund zweieinhalb Stunden Beratung sprach die Jury ihn am 4. Februar 1960 des einfachen Totschlags schuldig und verurteilte ihn zu sieben Jahren Gefängnis. Er verbrachte zunächst Zeit in einer psychiatrischen Klinik, bevor er im Juni 1962 in die Strafanstalt Fribourg verlegt wurde. Am 30. März 1963 kam er bedingt frei.
Nachwirkungen
Mehrere Juristen bezweifelten das Urteil in den folgenden Jahrzehnten offen. Der Gerichtsmediziner Hans Martin Sutermeister sprach von einem „reinen Justizirrtum im Zusammenhang mit fehlerhafter forensischer Begutachtung”, der Anwalt Horace Mastronardi nannte den Fall den „größten Justizirrtum der Nachkriegszeit”. Pierre Jaccoud kämpfte bis 1980 um eine Wiederaufnahme des Verfahrens, zog seinen Revisionsantrag am 4. März 1980 aber unter Verweis auf ein Zitat Diderots über richterliche Ehrlosigkeit zurück. Er starb am 4. Juli 1996.