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Pierre Bodein

genannt „Pierrot le Fou"

Altstadtgasse in Obernai im Elsass, dem Geburtsort und Tatort von Pierre Bodein
Wikimedia Commons / Hermann Luyken · CC BY-SA 3.0
3
Opfer
„Pierrot le Fou"
inhaftiert
SerienmörderObernai , Frankreich
Aktive Jahre
2004

Kaum drei Monate nach seiner vorzeitigen Entlassung begann Pierre Fernand Bodein im Elsass eine neue Tatserie. Innerhalb weniger Tage im Juni 2004 tötete er eine zehnjährige Schülerin, eine vierzehnjährige Jugendliche und eine 38-jährige Frau. Der zeitgenössische Prozessbericht von Le Monde beschreibt die drei Fälle und die DNA-Spuren, die ihn mit allen Opfern verbanden.

Werdegang

Er saß bereits seit 1969 immer wieder in Haft, unterbrochen von Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken. Sein Vorstrafenregister umfasste Raubüberfälle, Diebstähle und sexuelle Übergriffe. 1976 wurde er wegen seines psychischen Zustands zeitweise als hafunfähig eingestuft, 1980 entlassen, danach setzte er seine Raubzüge fort. 1989 wurde er erneut festgenommen.

Im Dezember 1992 floh er aus einer psychiatrischen Klinik. Innerhalb von drei Tagen nahm er zwei Frauen als Geiseln, vergewaltigte eine von ihnen, überfiel eine Bank und eine Waffenkammer, griff Polizeikontrollen an und schoss auf zwei Beamte. Dieser Ausbruch brachte ihm den Beinamen „Pierrot le Fou“ ein, in Anlehnung an den Filmtitel von Jean-Luc Godard. 1994 wurde er dafür zu 30 Jahren Haft verurteilt, in einem zweiten Verfahren 1996 zu 28 Jahren, die in der Revision auf 20 Jahre reduziert wurden. Am 14. März 2004 kam er auf Bewährung frei.

Taten

Nur wenige Monate nach seiner Entlassung tötete er drei Menschen im Elsass, nahe der deutschen Grenze:

Ermittlung und Festnahme

Erste Ermittlungen führten am 26. Juni 2004 zu einer ersten Festnahme, die mangels ausreichender Beweise wieder aufgehoben wurde. Am 30. Juni 2004 wurde er erneut festgenommen. DNA-Spuren verknüpften ihn schließlich zweifelsfrei mit allen drei Taten.

Prozess

Der Prozess vor dem Gericht in Straßburg begann am 11. April 2007. Am 4. Juli 2007 wurde er zu einer echten lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, nicht der in Frankreich üblichen, nach 30 Jahren überprüfbaren Variante. Seine Berufung wurde am 2. Oktober 2008 abgewiesen, die letzte Revision vor dem Kassationsgericht am 21. Januar 2010 verworfen.

Nachwirkungen

Der Fall Pierre Bodein gilt in Frankreich als einer der Auslöser für schärfere gesetzliche Regelungen zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexual- und Gewaltstraftäter nach der Haftentlassung. Pierre Bodein sitzt weiterhin in Haft.