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Peter Göbbels

Historisches Gutshaus in Berlin-Lichterfelde, dem Tatort-Bezirk
A.Savin, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0
4
Opfer
SerienmörderBerlin , Deutschland
Aktive Jahre
1984–1985
Modus Operandi
VergewaltigungErwürgen

Peter Göbbels, geboren 1961, ermordete zwischen August 1984 und Juli 1985 vier junge Frauen im West-Berliner Bezirk Lichterfelde. Unter der Woche arbeitete er am Fließband einer Fabrik, an den Wochenenden überfiel er allein unterwegs Frauen, vergewaltigte und erwürgte sie.

Werdegang

Über seine Kindheit und Jugend ist wenig dokumentiert. Bekannt ist, dass er zur Tatzeit ein unauffälliges Doppelleben führte: tagsüber ein pflichtbewusster Arbeiter am Fließband, an freien Tagen ein Mann, der gezielt junge Frauen im eigenen Wohnbezirk ansprach oder überraschte. Diese Unauffälligkeit machte es den Ermittlern lange schwer, ihn mit den Taten in Verbindung zu bringen.

Taten

Zwischen August 1984 und Juli 1985 tötete er vier Frauen im Alter zwischen 17 und 22 Jahren:

Alle Taten ereigneten sich an Wochenenden in und um Lichterfelde. Er wählte seine Opfer offenbar spontan, überwältigte sie, vergewaltigte sie und erwürgte sie anschließend, um keine Zeugin zurückzulassen.

Ermittlung und Festnahme

Die Berliner Kriminalpolizei stand zunächst vor mehreren scheinbar unzusammenhängenden Gewaltverbrechen an jungen Frauen im selben Bezirk. Beim letzten Mord wurde ein Streit beobachtet. Zudem verlor Göbbels am Tatort seinen Ausweis. Diese Spuren führten die Polizei unmittelbar zu ihm. Nach anfänglichem Leugnen gestand er die vier Tötungen.

Prozess

Vor Gericht wurde er der Vergewaltigung und des Mordes an den vier jungen Frauen für schuldig befunden. Das Gericht verhängte 1985 eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die herangezogene Buchquelle nennt das Urteil, liefert jedoch keine verlässliche Grundlage für Aussagen über seinen heutigen Haftstatus.

Nachwirkungen

Der Fall erschütterte West-Berlin Mitte der 1980er Jahre, weil sich junge Frauen im eigenen Wohnbezirk monatelang nicht mehr sicher fühlen konnten, ohne dass die Polizei die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Taten öffentlich machen konnte. Dass ein verlorener Ausweis am Tatort den entscheidenden Ermittlungsansatz lieferte, gehört zu den auffälligsten Details des Falls.