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Pauline Dubuisson

Rue de la Croix-Nivert in Paris, die Straße, in der Pauline Dubuisson Félix Bailly erschoss
POUMPOUM, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0
1
Opfer
Suizid
TotschlägerParis , Frankreich
Aktive Jahre
1951
Modus Operandi
Erschießen

Pauline Dubuisson wurde am 11. März 1927 in Malo-les-Bains bei Dunkerque geboren. Am 17. März 1951 erschoss die Medizinstudentin in Paris ihren früheren Geliebten Félix Bailly. Der aufsehenerregende Prozess machte aus ihr eine öffentliche Hassfigur, doch spätere Recherchen zeigten, wie stark ihr Lebenslauf verzerrt und gegen sie verwendet worden war.

Krieg und Nachkriegszeit

Ihr Vater leitete ein Bauunternehmen und ließ seine Tochter schon als Jugendliche in seinem Betrieb mitarbeiten. Während der deutschen Besatzung hatte Pauline Kontakte zu deutschen Soldaten. Nach der Befreiung von Dunkerque wurde sie deshalb als vermeintliche Kollaborateurin öffentlich kahlgeschoren, misshandelt und gedemütigt. Teile der späteren Presseberichterstattung stellten diese Erfahrungen nicht als Gewalt gegen eine junge Frau dar, sondern als Beleg für einen angeblich verdorbenen Charakter.

1946 begann sie in Lille Medizin zu studieren. Dort lernte sie Félix Bailly kennen. Beide führten eine konfliktreiche Beziehung, trennten sich jedoch, und Félix plante schließlich eine Ehe mit einer anderen Frau.

Die Tat

Am 17. März 1951 fuhr Pauline nach Paris und suchte Félix in dessen Wohnung in der Rue de la Croix-Nivert auf. Sie führte einen Revolver mit sich. Nach ihrer späteren Darstellung wollte sie sich vor seinen Augen das Leben nehmen. In der Wohnung fielen mehrere Schüsse, die Félix tödlich trafen. Anschließend richtete sie die Waffe gegen sich, doch der Revolver versagte. Daraufhin öffnete sie eine Gasleitung. Nachbarn alarmierten die Polizei, die sie bewusstlos fand und rettete.

Ob die Schüsse geplant waren oder in einer eskalierenden Auseinandersetzung fielen, blieb umstritten. Die Anklage deutete die Reise und die mitgebrachte Waffe als Belege für Vorsatz. Neuere Untersuchungen der Gerichtsakten weisen dagegen auf ausgelassene oder verzerrte Aussagen hin und halten auch einen ungeplanten Tatablauf für möglich.

Prozess und Haft

1953 stand Pauline Dubuisson vor dem Schwurgericht des Départements Seine. Staatsanwalt und Nebenklage zeichneten das Bild einer gefühlskalten Verführerin. Ihre kontrollierte Haltung im Gerichtssaal wurde als Arroganz ausgelegt. Kurz vor dem Verfahren hatte sie sich in ihrer Zelle die Pulsadern aufgeschnitten, doch selbst dieser Suizidversuch wurde öffentlich als Schauspiel abgetan.

Das Gericht verurteilte sie zu lebenslanger Zwangsarbeit. 1959 kam sie nach acht Jahren Haft vorzeitig frei. Sie nahm das Medizinstudium wieder auf, konnte wegen ihrer Bekanntheit in Frankreich jedoch kaum ein neues Leben beginnen.

Nachwirkungen

Der Fall inspirierte Henri-Georges Clouzot zu dem Film „Die Wahrheit” mit Brigitte Bardot. Die erneute Aufmerksamkeit belastete Pauline schwer. Sie zog nach Essaouira in Marokko und lebte dort unter anderem Namen. Als ihre Vergangenheit auch dort bekannt wurde und eine geplante Ehe zerbrach, nahm sie sich am 22. September 1963 mit Barbituraten das Leben.

Spätere Autoren, besonders Philippe Jaenada, arbeiteten anhand der Prozessakten heraus, wie einseitig zeitgenössische Berichte Pauline Dubuisson dargestellt hatten. Das ändert nichts am Tod von Félix Bailly, stellt aber die Gewissheit infrage, mit der Öffentlichkeit und Justiz ihr Motiv, ihren Charakter und den genauen Tatablauf behaupteten.

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