Paul Culshaw
- Aktive Jahre
- 2004
- Modus Operandi
- ErwürgenVergewaltigung
Zweimal war er bereits wegen brutaler sexueller Gewalt gegen Frauen verurteilt worden, einmal davon wegen versuchten Mordes. Trotzdem war Paul Culshaw 2004 wieder auf freiem Fuß, als in einer Wohnung im nordenglischen Lancaster die Leiche einer jungen Frau gefunden wurde, erwürgt mit einem Schnürsenkel, den jemand mit einer Gabel zusätzlich zugedreht hatte. Der Richter fand bei der Urteilsverkündung deutliche Worte: „Lebenslang muss in diesem Fall wirklich lebenslang bedeuten.”
Vorgeschichte
Schon als 15-Jähriger brach er 1985 in die Wohnung einer Frau ein und vergewaltigte sie, wofür er dreieinhalb Jahre in einer Jugendstrafanstalt verbüßte. 1988 drang er in Skelmersdale erneut in die Wohnung einer Frau ein, missbrauchte sie unter Vorhalt eines Messers sexuell und versuchte, sie mit einem Gürtel zu erwürgen. Für versuchten Mord, sexuellen Missbrauch, schwere Körperverletzung und versuchten Einbruch wurde er zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Die Tat
Am 15. Juni 2004 tötete er die 23-jährige Clare Sabear Benson-Jowry in einer Wohnung an der Austwick Road im Lancaster Stadtteil Rylands. Er erwürgte sein Opfer mit einem Schnürsenkel, den er zusätzlich mit einer Gabel zudrehte, um die Strangulation zu verstärken. Die Tat war sexuell motiviert. Die Leiche wurde erst am 15. Juli 2004, einen Monat nach der Tat, entdeckt.
Prozess und Urteil
Vor dem Preston Crown Court bestritt er jede Beteiligung und behauptete, in Panik lediglich die bereits leblose Frau gefunden zu haben. Die Geschworenen benötigten im Februar 2005 nur eine Stunde, um ihn für schuldig zu befinden. Am 10. Februar 2005 verurteilte ihn der Richter zu lebenslanger Haft und stellte klar, dass für ihn eine Entlassung auf Bewährung zu keinem Zeitpunkt infrage komme.
Nachwirkungen
Paul Culshaw verbüßte seine Strafe in der Hochsicherheitsanstalt HMP Frankland in der Grafschaft Durham. Dort brach er 2013 in seiner Zelle zusammen und starb, vermutlich an natürlichen Ursachen. Sein Fall gilt als Beispiel dafür, wie wiederholte schwere Sexualstraftaten trotz langer Haftstrafen letztlich nicht verhinderten, dass ein Täter erneut, diesmal tödlich, zuschlug.