Niels Högel
- Aktive Jahre
- 2000–2005
- Modus Operandi
- Vergiftung
Mehr als 130 Tote wurden exhumiert, nachdem jahrelang niemand das ganze Ausmaß der Patiententötungen erkannt hatte. Am 6. Juni 2019 verurteilte das Landgericht Oldenburg Niels Högel wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft. Der Verfahrensüberblick des Landgerichts Oldenburg dokumentiert zugleich, warum 15 weitere Vorwürfe mit Freisprüchen endeten.
Werdegang
Er wurde am 30. Dezember 1976 in Wilhelmshaven geboren und schloss 1997 seine Ausbildung zum Krankenpfleger am Sankt-Willehad-Hospital in Wilhelmshaven ab. 1999 wechselte er auf die kardiologische Intensivstation des Klinikums Oldenburg, wo er bald als engagierter, fachlich versierter Pfleger galt, der bei Wiederbelebungen häufig als Erster zur Stelle war. Genau diese vermeintliche Zuverlässigkeit erwies sich später als Teil seines Musters.
Die Taten
Auf der Station verabreichte er Patienten unbemerkt Medikamente wie das Antiarrhythmikum Ajmalin oder das Betablocker-Präparat Sotalol in überhöhter Dosierung, um gezielt einen Herzstillstand oder eine bedrohliche Rhythmusstörung auszulösen. Anschließend leitete er selbst die Wiederbelebung ein, gelang sie, wurde er als Lebensretter wahrgenommen, misslang sie, verstarb der Patient scheinbar an einer natürlichen Komplikation. Das Gericht stellte später als Motiv „niedrige Beweggründe” fest: Er habe sich als Held in Notfallsituationen inszenieren und dadurch Anerkennung von Kollegen und Vorgesetzten verschaffen wollen. Bereits 2001 fiel Kollegen eine auffällige Häufung von Wiederbelebungen und Todesfällen während seiner Schichten auf, er nahm daraufhin mehrwöchigen Krankenurlaub, es folgten jedoch zunächst keine Konsequenzen. 2002 wurde ihm nahegelegt, die Klinik Oldenburg zu verlassen, er erhielt trotz der Verdachtsmomente ein positives Arbeitszeugnis und wechselte im Dezember desselben Jahres auf die Intensivstation der Klinik Delmenhorst, wo sich die Mordserie bis 2005 fortsetzte.
Entdeckung und erste Verurteilungen
Am 22. Juni 2005 beobachteten Kollegen in Delmenhorst, wie er gezielt eine Infusionspumpe manipulierte und einem Patienten ein nicht verordnetes Medikament verabreichte. Er wurde noch am selben Tag vorläufig freigestellt und am 8. Juli 2005 festgenommen. In einem ersten Prozess 2006 wurde er wegen versuchten Totschlags in einem Einzelfall zu fünf Jahren Haft verurteilt, das Urteil wurde in der Revision aufgehoben. 2008 folgte eine neue Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot. Erst eine 2014 eingerichtete Ermittlungsgruppe mit dem Namen „Kardio” begann, systematisch sämtliche Todesfälle während seiner Dienstzeiten in beiden Kliniken zu überprüfen, was schließlich zur Exhumierung von mehr als 130 Leichen aus über 60 Friedhöfen führte.
Der große Prozess
Am 30. Oktober 2018 begann vor dem Landgericht Oldenburg der Hauptprozess, wegen des großen Medieninteresses und der mehr als 120 Nebenkläger fanden die Verhandlungen in den Weser-Ems-Hallen statt. Er legte gleich zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis ab. Am 6. Juni 2019 verurteilte ihn das Gericht wegen 85-fachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, in einer Reihe weiterer geprüfter Fälle reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2020 endgültig. Ermittler und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die tatsächliche Opferzahl über 85 hinaus deutlich höher liegen könnte, eine genaue Klärung aller rund 330 überprüften Verdachtsfälle war forensisch nicht mehr in jedem Einzelfall möglich.
Nachwirkungen
Ein 2022 gegen sieben ehemalige Vorgesetzte aus beiden Kliniken geführtes Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung endete im September desselben Jahres mit Freisprüchen. Niedersachsen verschärfte als Konsequenz aus dem Fall die Krankenhausgesetzgebung: Kliniken müssen seither eigene Klinikapotheker vorhalten, interne Arzneimittelkommissionen einrichten und anonyme Fehlermeldesysteme sowie regelmäßige Mortalitätskonferenzen etablieren. Niels Högel verbüßt seine Strafe weiterhin in Haft, eine vorzeitige Entlassung ist frühestens nach Ablauf der festgesetzten Mindestverbüßungsdauer möglich. Sein Fall gilt als der bei weitem größte einer Reihe ähnlich gelagerter Fälle tötender Pflegekräfte in Europa, darunter Stephan Letter und Michaela Roeder in Deutschland und Österreich sowie der tschechische Krankenpfleger Petr Zelenka.