Michael Hamer
- Aktive Jahre
- 2006
- Modus Operandi
- ErstechenStumpfe Gewalt
Ein gefälschter Brief sollte alles ganz offiziell wirken lassen: Eine angebliche stellvertretende Schulleiterin habe sich bereiterklärt, sich um einen elfjährigen Schüler zu kümmern, hieß es darin. In Wahrheit stammte das Schreiben von einem 14 Jahre alten Nachbarsjungen, der sich damit selbst als Betreuer einsetzte. Am 1. März 2006 folgte Joe Geeling der Einladung nach der Schule in ein Wohnhaus im englischen Bury, kehrte aber nie wieder nach Hause zurück.
Hintergrund
Michael Hamer, geboren 1991, lebte im selben Umfeld wie sein späteres Opfer im Großraum Manchester. Nach Angaben von Ermittlern hatte Joe zuvor eine sexuell motivierte Annäherung des älteren Jungen zurückgewiesen. Aus dieser Zurückweisung heraus soll der Plan entstanden sein, den Jungen mit einer List in die eigene Wohnung zu locken.
Die Tat
Am Nachmittag des 1. März 2006 übergab Michael seinem Opfer den gefälschten Brief und führte den Jungen in sein Elternhaus. Dort griff er ihn mit äußerster Brutalität an: Er schlug mit einer Bratpfanne auf ihn ein und stach anschließend mit zwei Messern wiederholt zu, insgesamt 16 Mal. Die Verletzungen umfassten zwei Stiche in die Luftröhre und die Durchtrennung einer großen Arterie. Nach der Tat versteckte er die Leiche zunächst in einer Mülltonne, bevor er sie später unter Laub und Steinen im nahe gelegenen Whitehead Park vergrub.
Ermittlung und Prozess
Joe wurde am Folgetag als vermisst gemeldet, seine Leiche noch am selben Tag im Park entdeckt. Die Ermittlungen führten rasch zu dem Nachbarsjungen, der noch am 1. März 2006 festgenommen wurde. Vor dem Manchester Crown Court bekannte er sich zu Beginn des Prozesses im Oktober 2006 des Mordes schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit einer Mindestverbüßungsdauer von zwölf Jahren. Der Court of Appeal erhöhte diese Mindestfrist später auf 14 Jahre.
Nachwirkungen
Eine anschließende Untersuchung des Bury Safeguarding Children Board, das die vorherige Betreuung des Täters durch Behörden und Schulen prüfte, kam zu dem Schluss, die Tat sei trotz bekannter Verhaltensauffälligkeiten kaum vorhersehbar gewesen. Der Fall löste in Großbritannien dennoch eine öffentliche Debatte darüber aus, wie frühzeitig erkennbare Warnsignale bei Jugendlichen mit Verhaltens- und Lernschwierigkeiten besser hätten erkannt werden können. Über einen aktuellen Haftstatus nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer liegen keine gesicherten öffentlichen Informationen vor.