Martin Ney
- Aktive Jahre
- 1992–2011
- Modus Operandi
- ErwürgenEinbruchVergewaltigung
Martin Ney wurde am 12. Dezember 1970 in Bremen geboren. Als “Maskenmann” oder “Schwarzer Mann” bekannt, tötete er zwischen 1992 und 2001 drei Jungen in Norddeutschland und missbrauchte über fast zwei Jahrzehnte hinweg mehr als 40 weitere Kinder. 2012 wurde er in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt, im Juni 2026 kam in Frankreich ein vierter Mord hinzu. Gegen dieses Urteil hat er Berufung eingelegt, es ist noch nicht rechtskräftig.
Werdegang
Er brach ein Lehramtsstudium ab und arbeitete stattdessen als Jugendbetreuer, zeitweise auch unter Vorlage eines gefälschten Diploms als Sozialpädagoge. In dieser Funktion hatte er über Jahre hinweg direkten, weitgehend unkontrollierten Zugang zu Kindern in Schullandheimen, Jugendherbergen und Kinderheimen in Norddeutschland.
Taten
Am 31. März 1992 erdrosselte er den 13-jährigen Stefan Jahr, weil er befürchtete, der Junge habe sich sein Autokennzeichen gemerkt, nachdem er ihn im Auto mitgenommen hatte. Am 24. Juli 1995 nahm er den achtjährigen Dennis Rostel vom Ferienlager Selker Noor mit, verbrachte mehrere Tage mit ihm in einem Ferienhaus im dänischen Holstebro und erwürgte ihn dort. Am 5. September 2001 erstickte er den neunjährigen Dennis Klein, weil sich der Junge beim Missbrauch lautstark zur Wehr setzte. Daneben missbrauchte er über einen Zeitraum von fast zwanzig Jahren mehr als 40 weitere Jungen, häufig bei nächtlichen Einbrüchen in Schullandheime und Jugendherbergen, maskiert und in schwarzer Kleidung.
Festnahme und deutsches Verfahren
Erst zehn Jahre nach seiner letzten Tat wurde er am 13. April 2011 in Hamburg-Harburg festgenommen. Er gestand die drei Morde und rund 40 Missbrauchsfälle. Das Landgericht Stade verurteilte ihn am 27. Februar 2012 wegen dreifachen Mordes zur Verdeckung von Straftaten zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest.
Neue Verurteilung in Frankreich
Ihm wurde außerdem der Mord an dem siebenjährigen Jonathan Coulom zur Last gelegt, der 2004 aus einem Schullandheim im westfranzösischen Saint-Brévin-les-Pins verschwunden und wenig später tot aufgefunden worden war. Er bestritt diese Tat. Nach einem Verfahren vor dem Schwurgericht Nantes wurde er am 4. Juni 2026 auch in diesem Fall zu lebenslanger Haft verurteilt, mit einer Mindestverbüßungsdauer von 22 Jahren. Er legte gegen dieses Urteil umgehend Berufung ein, es ist damit noch nicht rechtskräftig.
Nachwirkungen
Der Fall wurde mehrfach in “Aktenzeichen XY… ungelöst” behandelt und ist Gegenstand mehrerer Bücher, unter anderem, weil er über Jahre in unmittelbarer Nähe zu Kindern arbeiten konnte, ohne dass Warnsignale zu einer Überprüfung führten.