Martha Marek
- Aktive Jahre
- 1932–1936
- Modus Operandi
- Vergiftung
Vier Todesfälle im engsten Umfeld führten Karoline, genannt Martha Marek, 1938 vor das Wiener Schwurgericht. Eine Aufarbeitung des österreichischen Innenministeriums dokumentiert die Opfer als ihren Mann, ihre Tochter, eine Verwandte und eine Untermieterin. Das Gericht verurteilte die am 10. Oktober 1897 geborene Wienerin wegen vier Giftmorden zum Tode.
Werdegang
Nach einer Erbschaft, die ihr 1923 eine Villa einbrachte, heiratete sie den Ingenieur Emil Marek. 1925 inszenierte das Paar einen Versicherungsbetrug: Emil Marek verlor angeblich durch einen Unfall ein Bein, tatsächlich stellten Gerichtsmediziner später eine gezielte Selbstverstümmelung fest. Trotz dieses Verdachts wurden beide 1927 vor Gericht freigesprochen und kassierten weiterhin Versicherungsleistungen.
Taten
Als sich die finanzielle Lage des Paares erneut verschlechterte, begann sie, ihrem Umfeld ein damals frei erhältliches, thalliumhaltiges Rattengift namens Zelio-Paste zu verabreichen, das bei den Opfern qualvolle Magenkrämpfe und Lähmungserscheinungen auslöste. Am 31. Juli 1932 starb ihr Ehemann Emil Marek, kurz darauf auch eine ihrer Töchter. 1934 tötete sie ihre Großtante Susanne Löwenstein und 1936 schließlich ihre Untermieterin und Gesellschafterin Felicitas Kittenberger. Bei jedem Todesfall sicherte sie sich zuvor über Lebensversicherungen oder Erbschaften einen finanziellen Vorteil und inszenierte sich öffentlich als leidgeprüfte Witwe.
Festnahme und Prozess
Erst eine hartnäckige Anzeige von Kittenbergers Sohn brachte die Ermittlungen 1936 ins Rollen. Exhumierungen der vier Leichen und chemische Untersuchungen bestätigten in allen Fällen eine Thalliumvergiftung. Vor Gericht versuchte sie, epileptische Anfälle und zeitweise Blindheit vorzutäuschen, was jedoch von den Gutachtern durchschaut wurde. Am 19. Mai 1938, kurz nach dem sogenannten Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich, wurde sie wegen vierfachen Mordes zum Tode verurteilt.
Hinrichtung und Nachwirkungen
Sie wurde am 6. Dezember 1938 im Hof des Wiener Landesgerichts durch das Fallbeil hingerichtet und war damit die erste Frau, an der in Österreich im 20. Jahrhundert ein Todesurteil tatsächlich vollstreckt wurde. Der Fall zählt bis heute zu den bekanntesten österreichischen Giftmordfällen der Zwischenkriegszeit und wird in der kriminologischen Literatur häufig als Beispiel dafür angeführt, wie ein einzelner, zunächst als Betrug durchschauter Vorfall, die inszenierte Selbstverstümmelung ihres Mannes, jahrelang eine weit schwerwiegendere Mordserie überdeckte.