Marion Löblich
- Mörder — Gladbeck , Deutschland
- Aktive Jahre
- 1988
- Modus Operandi
- GeiselnahmeKomplizen
Eine Festnahme an der Raststätte Grundbergsee sollte die Geiselnahme beenden. Stattdessen wurde Marion Löblich zum Druckmittel ihrer bewaffneten Komplizen. Wenig später erschoss Dieter Degowski den 14-jährigen Emanuele De Giorgi. Das Landgericht Essen verurteilte Marion Löblich später als dritte Beteiligte des Gladbecker Geiseldramas zu neun Jahren Haft.
Von Bremen nach Gladbeck
Marion Löblich wurde am 14. April 1954 in Bremen geboren. Sie wuchs unter schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen auf, besuchte eine Förderschule und arbeitete später unter anderem als Hilfsköchin, Verkäuferin und Taxifahrerin. Nach mehreren Beziehungen lebte sie in Gladbeck und lernte dort Hans-Jürgen Rösner kennen.
Der spätere Geiselnehmer war im August 1986 nach einem Hafturlaub nicht in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt. In den folgenden zwei Jahren hielt er sich zeitweise bei Marion verborgen. Sie unterstützte ihn während seiner Flucht. Ob sie vorab in den geplanten Banküberfall eingeweiht war, ließ sich im Strafprozess nicht abschließend klären.
Der freiwillige Einstieg in den Fluchtwagen
Am Morgen des 16. August 1988 überfielen Hans-Jürgen Rösner und Dieter Degowski eine Bankfiliale in Gladbeck-Rentfort. Als die Polizei erschien, nahmen die Männer zwei Bankangestellte als Geiseln. Sie erhielten Lösegeld und ein Fluchtauto und verließen die Filiale am Abend.
Noch in derselben Nacht holten die Männer Marion in Gladbeck ab. Sie stieg freiwillig in das Auto, obwohl die Geiselnahme bereits öffentlich bekannt war. Damit wurde aus der Lebensgefährtin eines Flüchtigen eine aktive Begleiterin der Täter. Die Gruppe fuhr durch das Ruhrgebiet und weiter nach Bremen, wo Marion aufgewachsen war.
Am 17. August bewegten sich Marion und Hans-Jürgen zeitweise durch die Fußgängerzone von Bremen-Vegesack. Die Polizei beobachtete die Gruppe, griff aber nicht zu. Später bemerkten die Täter ihre Verfolger. Am Busbahnhof Huckelriede kaperten sie einen Linienbus und brachten mehr als 30 Fahrgäste in ihre Gewalt.
Die Festnahme am Grundbergsee
An der Raststätte Grundbergsee verließ Marion den Bus. Polizisten überwältigten und fesselten sie. Die Beamten wollten die Festnahme als Zugriffsmöglichkeit nutzen, doch die beiden Männer im Bus verlangten ihre sofortige Rückkehr und drohten mit der Tötung einer Geisel.
Die Rückführung verzögerte sich. Dieter setzte dem 14-jährigen Emanuele De Giorgi eine Pistole an den Kopf und schoss. Der Jugendliche starb. Die Polizei brachte Marion anschließend zum Bus zurück. Der NDR zeichnet die Abfolge als eine der folgenschwersten Fehlentscheidungen des gesamten Einsatzes nach.
Die Täter setzten ihre Flucht mit den Geiseln Silke Bischoff und Ines Voitle fort. Am nächsten Tag erreichten sie Köln. Reporter und Fotografen umringten dort den Fluchtwagen, führten Interviews und gaben sogar Hinweise zum Weg auf die Autobahn. Marion blieb während dieser öffentlichen Inszenierung bei den beiden bewaffneten Männern.
Das Ende auf der Autobahn
Am Nachmittag des 18. August stoppte ein Spezialeinsatzkommando den Wagen auf der Autobahn 3 bei Bad Honnef. Beim Zugriff fielen zahlreiche Schüsse. Silke Bischoff wurde von einem Projektil aus der Waffe von Hans-Jürgen tödlich getroffen. Ines Voitle überlebte verletzt. Die Polizei nahm alle drei Beteiligten fest.
Das Geschehen hatte rund 54 Stunden gedauert. Neben Emanuele De Giorgi und Silke Bischoff starb der Bremer Polizist Ingo Hagen bei einem Verkehrsunfall während des Einsatzes. Marion hatte keinen der tödlichen Schüsse abgegeben. Ihre strafrechtliche Verantwortung lag in der Beteiligung an der Geiselnahme und den weiteren gemeinsam begangenen Delikten.
Urteil und Entlassung
Nach 102 Verhandlungstagen verkündete das Landgericht Essen am 22. März 1991 die Urteile. Das Gericht verurteilte Marion wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit Geiselnahme, jeweils mit Todesfolge, schwerer räuberischer Erpressung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu neun Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem entzog es ihr die Fahrerlaubnis.
Das veröffentlichte Gesamturteil des Landgerichts Essen trennt ihren Tatbeitrag von den Handlungen der beiden Männer. Im Gefängnis löste sich Marion von Hans-Jürgen. 1995 kam sie nach etwa sechs Jahren Haft vorzeitig frei.
Nachwirkungen
Marion Löblich stand in der Erinnerung an Gladbeck meist im Schatten der beiden bewaffneten Männer. Das Urteil macht jedoch deutlich, dass das Gericht sie nicht als zufällige Mitfahrerin betrachtete. Ihr freiwilliger Einstieg, die weitere Begleitung der Geiselnehmer und ihr Verhalten während der Flucht begründeten eine eigenständige strafrechtliche Verantwortung.
Die Geiselnahme veränderte den Umgang von Polizei und Medien mit laufenden Verbrechen. Der Deutsche Presserat erläutert im Pressekodex, warum Journalisten während einer laufenden Tat keine Täterinterviews führen und nicht eigenmächtig vermitteln sollen. Die Schlagzeile zum Ende der Geiselnahme, die Story 54 Stunden vor laufenden Kameras und der Wissensartikel Geiselnahmen und Presse ordnen den Ablauf und seine Folgen ein.