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Manfred Wittmann

genannt „Bestie von Oberfranken"

Das Rathaus von Bad Staffelstein, nahe einem der Tatorte
Gliwi, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0
3
Opfer
„Bestie von Oberfranken"
frei
SerienmörderCoburg , Deutschland
Aktive Jahre
1968–1969
Modus Operandi
ErstechenVergewaltigung

Drei Mädchen im Alter von 14 und 16 Jahren wurden innerhalb eines Jahres im Coburger Land getötet. Manfred Wittmann, 1943 im oberfränkischen Kaltenbrunn geboren, erhielt dafür am 15. Dezember 1971 lebenslange Haft. Die Süddeutsche Zeitung dokumentierte 2012 die bevorstehende Entlassung des inzwischen gebrechlichen Gefangenen, der 2013 nach 43 Jahren Haft freikam.

Werdegang

Als fünftes von sieben Kindern eines Melkers und einer Hausfrau wuchs er in Kaltenbrunn auf. Als Kind beobachtete er das Schlachten eines Schweins, was nach eigener späterer Aussage gewalttätige Fantasien in ihm auslöste. Eine Schweißerlehre brach er ab und arbeitete stattdessen im Straßenbau. Er lebte weiter bei seinen Eltern und galt in der Nachbarschaft als schüchtern und unauffällig.

Bereits am 25. Dezember 1959 griff er die 19-jährige Irmgard Feder an, eine Arbeitskollegin seiner Schwester, die er auf dem Heimweg vom Kino traf. Er lief nach Hause, holte ein Küchenmesser, nahm eine Abkürzung und schlug ihr mehrfach auf den Kopf. Anschließend zwang er sie, sich auszuziehen, und verletzte sie am Hals. Die Frau stellte sich tot und überlebte schwer verletzt, konnte den Angreifer der Polizei aber nicht eindeutig beschreiben.

Taten

    1. Dezember 1968: Nora Wenzl, 14 Jahre, in Staffelstein erstochen
  1. 28. August 1969: Helga Luther, 16 Jahre, getötet. Der genaue Tatort ist in den zugänglichen Archiv- und Medienquellen nicht belastbar benannt.
  2. 15. November 1969: Sieglinde Hübner, 16 Jahre, in Kaltenbrunn getötet, ihr wurde die Kehle durchgeschnitten

Prozess

Der Prozess vor dem Schwurgericht Coburg begann am 7. November 1971. Die als bestialisch empfundenen Taten sorgten für massive öffentliche Erregung: Im Gerichtssaal kam es zu einem versuchten Lynchversuch, vor dem Gebäude zu Demonstrationen, und eine Bombendrohung zwang zur zeitweisen Räumung des Saals. Verteidiger Rolf Bossi forderte eine psychiatrische Unterbringung statt einer Haftstrafe, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Am 15. Dezember 1971 verurteilte das Gericht ihn trotz eines Gutachtens, das ihm verminderte Schuldfähigkeit bescheinigte, zu drei lebenslangen Freiheitsstrafen.

Nachwirkungen

Zunächst in der Justizvollzugsanstalt Straubing inhaftiert, galt er dort über Jahrzehnte als unauffälliger, angepasster Gefangener. Ende 2011 ordnete die Strafvollstreckungskammer seine Entlassung an, da er inzwischen sehr gebrechlich und geschwächt war. Trotz Bedenken der Anstaltsleitung wurde er 2013 nach 43 Jahren Haft freigelassen und in einem bayerischen Altenheim untergebracht.