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Kurt-Friedhelm Steinwegs

genannt „Monster vom Niederrhein"

Das Rathaus in Willich-Anrath, unweit von Kurt-Friedhelm Steinwegs' Wohnort am Niederrhein
Palickap, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0
6
Opfer
„Monster vom Niederrhein"
SerienmörderViersen , Deutschland
Aktive Jahre
1974–1983

Als Kurt-Friedhelm Steinwegs erstmals getötet haben soll, war er erst 13 Jahre alt und lebte in einem Jugendheim. Das spätere Verfahren schrieb ihm sechs Tötungen zwischen 1974 und 1983 zu. Bei zwei frühen Taten sprach ihn das Gericht wegen fehlender Reife frei, für die übrigen verhängte es Jugendstrafe und eine anschließende Unterbringung. Eine Rückschau der Welt nennt ihn unter den berüchtigten deutschen Serientätern.

Werdegang

Er wuchs als fünftes von acht Kindern eines Gelegenheitsarbeiters auf. Seine Mutter starb 1970 im Alter von 35 Jahren, sein Vater versorgte die Kinder danach zunächst allein, bevor er eine Haushälterin einstellte. Mehrere seiner Geschwister kamen in Heimen oder bei Adoptivfamilien unter. Er selbst durchlief in den folgenden Jahren mehrere Einrichtungen: ein Jugendheim in Gifhorn, eine Erziehungsklinik in Burglengenfeld und später eine psychiatrische Landesanstalt in Viersen.

Taten

Bereits im November 1974, mit 13 Jahren, tötete er im Jugendheim Gifhorn den 59-jährigen Ernst Dorf mit einem Stein, eine Tat, die erst Jahre später bekannt wurde. 1978 tötete er in Willich den dreizehnjährigen Andrew Robinson. Während weiterer Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen tötete er mindestens vier weitere Personen, darunter eine Mitpatientin. Bei mehreren Opfern trennte er nach der Tat die Genitalien ab, was er später damit erklärte, verstehen zu wollen, „wie das Ding funktioniert”.

Festnahme

1984 wurde er nach den Ermittlungen zur letzten Tötung verhaftet. In den Verhören gestand er zunächst alle sechs Taten, widerrief die Geständnisse jedoch später vor Gericht.

Prozess

Der Prozess fand 1985 vor dem Landgericht Mönchengladbach statt. Das Gericht verurteilte ihn zu zehn Jahren Jugendstrafe mit anschließender Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. In zwei Fällen erfolgte ein Freispruch, weil ihm das Gericht wegen seines Entwicklungsstands keine strafrechtliche Reife zum Tatzeitpunkt zuschrieb. Zeitgenössische Berichte des Hamburger Abendblatts vom 4. und 8. Dezember 1984 sowie vom 22. März 1985 sind bibliografisch nachweisbar, ihre fallspezifischen Volltexte stehen jedoch nicht unter stabilen frei zugänglichen Adressen zur Verfügung.

Nachwirkungen

Über seinen heutigen Unterbringungsstatus ließ sich keine belastbare aktuelle Behörden- oder Gerichtsquelle finden. Der Fall fällt vor allem deshalb auf, weil Kurt-Friedhelm Steinwegs seine ersten Taten bereits im frühen Jugendalter begangen haben soll und mehrere Tötungen Einrichtungen zugerechnet wurden, in denen er betreut wurde.