Kurt Erich Tetzner
- Aktive Jahre
- 1929
- Modus Operandi
- Stumpfe GewaltBetrugBrandstiftung
Kurt Erich Tetzner, ein hoch verschuldeter Handelsvertreter aus Leipzig, tötete im November 1929 einen bis heute unidentifizierten Anhalter, um dessen verbrannte Leiche als seine eigene auszugeben und eine hohe Versicherungssumme zu kassieren. Der spektakuläre Betrugsfall flog nur wenige Wochen später auf, 1931 wurde er in Regensburg durch die Guillotine hingerichtet.
Werdegang
Als Handelsvertreter reiste er beruflich viel mit dem eigenen Wagen, geriet dabei aber zunehmend in finanzielle Not. Kurz vor der Tat schloss er bei vier verschiedenen Versicherungsgesellschaften Unfallpolicen über insgesamt 145.000 Reichsmark ab, eine für die damalige Zeit gewaltige Summe. Sein Plan: mit einer fremden Leiche am Steuer seines eigenen, in Brand gesetzten Wagens den eigenen Unfalltod vorzutäuschen.
Taten
Ein erster Versuch scheiterte: Am 22. November 1929 nahm er nahe Ingolstadt den 23-jährigen Alois Ortner als Anhalter mit, täuschte eine Autopanne vor und schlug ihn mit einem Wagenheber nieder. Ortner überlebte den Angriff und flüchtete in einen nahen Wald. Nur fünf Tage später, am 27. November 1929, gelang der zweite Versuch: Auf der Straße zwischen Nürnberg und Regensburg wurde ein ausgebrannter Opel „Laubfrosch” mit einer verkohlten Leiche am Steuer gefunden. Er selbst gab an, mit dem Wagen gegen einen Kilometerstein gefahren zu sein, wobei ein unbekannter Handwerker ums Leben gekommen sei, den er zuvor mitgenommen habe. Tatsächlich hatte er zuvor gezielt nach einem gleichaltrigen Reisebegleiter gesucht, um ihn zu töten und an seiner statt im Wagen zu platzieren.
Ermittlung und Prozess
Misstrauisch wurden die Versicherer zunächst, weil sämtliche Policen erst wenige Wochen vor dem angeblichen Unfall abgeschlossen worden waren. Der Gerichtsmediziner Professor Richard Kockel stellte bei der Obduktion fest, dass der Tote tatsächlich nur 18 bis 22 Jahre alt und von schmaler Statur gewesen war, was nicht zu seiner eigenen kräftigen, großen Gestalt passte. Zudem fanden sich keine Ruß- oder Kohlenmonoxidspuren in den Atemwegen der Leiche, ein Beweis dafür, dass der Mann bereits vor dem Brand tot gewesen sein musste. Die Polizei überwachte daraufhin seine Ehefrau Emma und konnte über ein abgehörtes Telefonat vom 4. Dezember 1929 seinen Aufenthaltsort in Straßburg ermitteln, wo er festgenommen wurde. Der Prozess vor dem Regensburger Schwurgericht begann am 17. März 1931 und endete mit einem Schuldspruch wegen Mordes. Am 2. Mai 1931 wurde das Urteil im Gefängnis des Regensburger Justizgebäudes durch die Guillotine vollstreckt. Die Identität seines Opfers ließ sich bis heute nicht klären.