Kenneth Barlow
- Aktive Jahre
- 1957
- Modus Operandi
- VergiftungErtränken
„Man könnte einen perfekten Mord mit Insulin begehen. Man kann es nicht nachweisen.” Diesen Satz hatte ein Krankenpfleger aus Bradford mehrfach gegenüber Kollegen wiederholt, lange bevor er ihn in der Nacht zum 4. Mai 1957 an seiner eigenen, schwangeren Frau in die Tat umsetzte. Kenneth Barlow irrte sich nur in einem Punkt: Es ließ sich doch nachweisen, und sein Fall ging als erster gerichtlich bewiesener Insulinmord in die Kriminalgeschichte ein.
Werdegang
Kenneth Barlow wurde 1919 geboren und arbeitete als ausgebildeter Krankenpfleger in mehreren Krankenhäusern Nordenglands. Durch seinen Beruf kannte er sich mit Medikamenten und Injektionen bestens aus, ein Wissen, das ihm zum Verhängnis werden sollte. Zum Zeitpunkt der Tat war er 38 Jahre alt und arbeitslos, verheiratet mit der 30-jährigen Elizabeth, die im zweiten Monat schwanger war. Beide wollten das Kind nicht, die Ehe galt als unglücklich.
Die Tat
In der Nacht zum 4. Mai 1957 injizierte er seiner Frau zunächst das wehenauslösende Mittel Ergometrin, um eine Fehlgeburt herbeizuführen. Als das nicht den gewünschten Effekt zeigte, wechselte er zu Insulin und verabreichte ihr mehrere Spritzen, die sie in einen komatösen Zustand versetzten. Während sie bewusstlos war, ließ er sie in der Badewanne zurück, wo sie schließlich ertrank. Gegenüber dem herbeigerufenen Arzt behauptete er, seine Frau habe baden wollen und sei dabei offenbar ohnmächtig geworden, er selbst habe vergeblich versucht, sie wiederzubeleben.
Ermittlung und Prozess
Der herbeigerufene Gerichtsmediziner schöpfte rasch Verdacht: Weder der Schlafanzug noch der Boden des Badezimmers zeigten die Nässespuren, die zu der geschilderten Rettungsszene gepasst hätten. An der Toten fanden sich zudem vier frische Einstichstellen an beiden Gesäßhälften. Laboranalysen des noch vorhandenen Gewebes bestätigten ungewöhnlich hohe Insulinmengen, ein Zeuge erinnerte sich zusätzlich an seine frühere Prahlerei über den angeblich perfekten Mord. Vor Gericht konnte er die im Körper seiner Frau gefundene Insulinmenge nicht erklären und deutete lediglich an, sie könnte sich das Mittel selbst verabreicht haben. Die Geschworenen brauchten nur wenig Zeit für ihren Schuldspruch, im Dezember 1957 verurteilte Richter Kenneth Diplock ihn am Leeds Assizes zu lebenslanger Haft.
Nachwirkungen
Kenneth Barlow verbüßte 26 Jahre und wurde 1984 aus der Haft entlassen, bis zuletzt beteuerte er seine Unschuld. Sein Fall gilt in der forensischen Medizin bis heute als Meilenstein: Er war der erste dokumentierte Fall, in dem ein Mord durch Insulin-Injektion vor Gericht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, und begründete Methoden zum Nachweis exogen zugeführten Insulins im Körpergewebe, die Ermittler seither in ähnlichen Fällen weltweit anwenden.