Karl Hopf
- Aktive Jahre
- 1902–1913
- Modus Operandi
- Vergiftung
Als Karl Hopf im April 1913 seine dritte Ehefrau im Frankfurter Diakonissenkrankenhaus besuchen wollte, nahmen Ermittler ihn fest. In seiner Wohnung fanden sie Gifte und Kulturen gefährlicher Krankheitserreger. Der Fund führte zu einem europaweit beachteten Prozess, doch das Urteil war enger als viele spätere Darstellungen: Das Schwurgericht sprach ihn wegen des Giftmordes an seiner ersten Ehefrau und wegen vier Mordversuchen schuldig.
Werdegang
Karl wurde am 26. März 1863 in Frankfurt am Main geboren und besuchte die Musterschule. Danach arbeitete er im Drogerie- und Chemikalienhandel, unter anderem in London. Reisen führten ihn außerdem nach Nordafrika und Indien. Nach seiner Rückkehr ließ er sich in Niederhöchstadt nieder, züchtete Hunde und trat unter dem Künstlernamen „Athos” als Fechter im Varieté auf.
Seine Kenntnisse in Chemie und Tiermedizin gehörten zu seinem beruflichen Alltag. Zugleich lebte er aufwendig und schloss hohe Lebensversicherungen auf Frauen in seinem engsten Umfeld ab. Dieses wiederkehrende finanzielle Muster wurde später zu einem wichtigen Teil der Ermittlungen, beweist für sich genommen aber keine einzelne Tat.
Erkrankungen und Todesfälle
1902 heiratete Karl Josefa Henel. Sie starb noch im selben Jahr nach einer rätselhaften Erkrankung. Ihr Ehemann erhielt anschließend 20.000 Mark aus einer Lebensversicherung. Ein früher Verdacht gegen ihn führte damals nicht zu einer Anklage.
Auch seine zweite Ehefrau Auguste Christine Schneider erkrankte schwer. Wenn sie sich bei ihren Eltern aufhielt, besserte sich ihr Zustand. Sie trennte sich von Karl und überlebte den mutmaßlichen Anschlag, starb aber einige Jahre später an einer anderen diagnostizierten Krankheit. Die gemeinsame Tochter Elsa und ein uneheliches Kind waren bereits im Säuglingsalter gestorben. Außerdem gerieten die Todesfälle von Karls Vater und weitere Erkrankungen in der Familie in den Blick der Ermittler.
Diese Häufung begründete Verdacht, aber das spätere Urteil behandelte die Fälle unterschiedlich. Gerichtlich als vollendeter Mord festgestellt wurde nur die Tötung von Josefa Henel. Bei den beiden Kindern sowie bei der zweiten und dritten Ehefrau erkannte das Gericht auf Mordversuch. Vom Vorwurf eines Giftanschlags auf Vater und Mutter wurde Karl freigesprochen. Spätere Darstellungen schreiben ihm dennoch häufig vier oder noch mehr vollendete Morde zu. Diese höhere Zahl entspricht nicht dem differenzierten Schuldspruch.
Der Verdacht gegen die dritte Ehefrau
1912 heiratete Karl in London die aus Dresden stammende Wally Siewec. Das Paar versicherte sich gegenseitig mit 80.000 Mark. Bald litt Wally unter schweren Magen-Darm-Beschwerden. Im Frankfurter Diakonissenkrankenhaus besserte sich ihr Zustand. Der behandelnde Arzt vermutete eine Vergiftung, die Polizei begann zu ermitteln.
Bei der Durchsuchung von Karls Wohnung fanden die Beamten unter anderem Arsen, Digitalis und Zyankali sowie Kulturen von Typhus- und Cholerabakterien. Am 14. April 1913 nahmen sie ihn vor dem Krankenhaus fest. Er trug Zyankali bei sich. Die Ermittler ließen daraufhin verstorbene Angehörige exhumieren und untersuchten, ob sich Gift in ihren Überresten nachweisen ließ.
Prozess und Hinrichtung
Im Januar 1914 verhandelte das Frankfurter Schwurgericht den Fall. Mehr als 60 Zeugen und Sachverständige waren geladen. Der Gerichtschemiker Georg Popp untersuchte Knochen und andere Überreste auf Gift. Die damaligen Nachweismethoden und ihre Aussagekraft wurden im Gerichtssaal ausführlich erörtert. Damit wurde der Prozess zu einem frühen, viel beachteten Fall der forensischen Toxikologie in Deutschland.
Ein zeitgenössischer Bericht zur Hinrichtung und zum Schuldspruch hält das Ergebnis fest: Mord an Josefa Henel, vier Mordversuche an der zweiten und dritten Ehefrau sowie an den beiden Kindern, Nichtschuldig in den Anklagepunkten zu Vater und Mutter. Für den Mord erhielt Karl die Todesstrafe, für die vier Versuche zusätzlich 15 Jahre Zuchthaus. Am 23. März 1914 wurde Karl Hopf im Strafgefängnis Preungesheim mit dem Fallbeil hingerichtet. Das Institut für Stadtgeschichte Frankfurt verzeichnet die Vollstreckung um sieben Uhr morgens.
Nachwirkungen
Eine historische Aufarbeitung zu Georg Popps Arbeit beschreibt, wie neuartig und umstritten die chemischen Methoden im Gerichtssaal damals waren. Der Prozess machte sichtbar, wie stark Verdacht, naturwissenschaftlicher Befund und juristische Feststellung auseinanderfallen können. Giftspuren in exhumierten Überresten stützten mehrere Anklagepunkte, doch die Geschworenen erklärten nicht jeden verdächtigen Todesfall zum Mord. Die gesicherte Bilanz lautet deshalb ein vollendeter Giftmord und vier Mordversuche.
Der frühere Richter Thomas Schnepf rekonstruierte das Verfahren später anhand der Gerichtsakten und zeitgenössischer Presseberichte. Populäre Darstellungen zählen dagegen häufig Karls Vater und die beiden Kinder als Mordopfer und kommen so auf vier oder mehr Tote. Diese Zuschreibungen gehören zur Geschichte des Verdachts, dürfen aber nicht mit dem Urteil gleichgesetzt werden. Die wissenschaftliche Bedeutung des Prozesses liegt vor allem im aufwendigen Giftnachweis und in der Frage, welche Schlüsse ein Gericht daraus ziehen konnte.