Jules-Alexandre Ughetto
- Aktive Jahre
- 1928
- Modus Operandi
- ErschießenStumpfe GewaltKomplizen
Jules-Alexandre Ughetto wurde am 6. Dezember 1910 geboren. Am 2. Dezember 1928 tötete der 18-Jährige gemeinsam mit seinem erst 16 Jahre alten Bekannten Joseph Mucha Witkowski fünf Menschen auf einem Bauernhof bei Valensole in der Provence. Er wurde dafür 1930 als einer der jüngsten Menschen der französischen Geschichte hingerichtet, sein Komplize entging der Guillotine nur wegen seines Alters.
Werdegang
Über seine Kindheit und Jugend ist wenig überliefert. Er wuchs in der ländlichen Region der Basses-Alpes, dem heutigen Département Alpes-de-Haute-Provence, auf und war zur Tatzeit als Landarbeiter tätig. Sein Bekannter Joseph Mucha war zwei Jahre jünger und stammte aus einer Familie polnischer Einwanderer, die in der Gegend als Erntehelfer arbeiteten.
Die Tat
Am Abend des 2. Dezember 1928 kamen die beiden auf die Ferme des Courrelys nahe Valensole, wo die Familie des Landwirts Adrien lebte und arbeitete. Sie töteten ihn, seine Ehefrau Antonia (41), die beiden Söhne Clément (11) und Roger (3) sowie den Landarbeiter Auguste (51). Die drei Erwachsenen wurden erschossen, die beiden Kinder mit Stuhlbeinen und einem aus dem Kamin geholten heißen Ziegelstein erschlagen. Ein Raubmotiv gilt als wahrscheinlich, unter anderem entwendeten die Täter das Fahrrad des getöteten Landarbeiters.
Ermittlung und Festnahme
Die Ermittler kamen den beiden Tätern ungewöhnlich schnell auf die Spur. Bereits drei Tage nach der Tat wurden sie im rund 100 Kilometer entfernten Alès festgenommen, nachdem sie mit dem gestohlenen Fahrrad des Opfers aufgefallen waren.
Prozess und Hinrichtung
Der Prozess fand am 16. und 17. September 1929 vor dem Schwurgericht in Digne-les-Bains statt und war wegen der Schwere der Tat und des jungen Alters der Angeklagten stark beachtet. Der eigene Vater des Hauptangeklagten soll die Geschworenen im Gerichtssaal aufgefordert haben, für seinen Sohn die Todesstrafe zu verhängen. Das Gericht kam dem nach: Jules-Alexandre Ughetto wurde zum Tode verurteilt, sein jüngerer Komplize erhielt wegen seiner Minderjährigkeit zur Tatzeit 20 Jahre Haft sowie zehn Jahre Aufenthaltsverbot. Ein Gnadengesuch blieb erfolglos. Am 24. Januar 1930 wurde er in Digne-les-Bains öffentlich durch die Guillotine hingerichtet, mit 19 Jahren galt er lange als einer der jüngsten in Frankreich hingerichteten Verurteilten, bis 1939 mit André Vitel ein noch jüngerer Täter starb. Zu dieser Zeit fanden Hinrichtungen in Frankreich noch öffentlich statt, diese Praxis wurde erst nach dem Skandal um die Hinrichtung des Sechsfachmörders Eugen Weidmann 1939 abgeschafft.
Nachwirkungen
Die Tuerie de Valensole, wie der Fall in Frankreich bis heute genannt wird, blieb in der Region über Generationen im Gedächtnis. Sie gilt als eines der prägendsten Verbrechen der Provence der Zwischenkriegszeit und wird bis heute in lokalhistorischen Darstellungen und Kriminalarchiven wie Criminocorpus als Beispiel für die harte Strafpraxis der Dritten Republik gegenüber jugendlichen Gewalttätern behandelt. Mehr zur Geschichte der Todesstrafe in Frankreich, in deren öffentlicher Phase auch Jules-Alexandre Ughetto starb, im Wissen-Artikel „Die Todesstrafe in Frankreich und das Ende der Guillotine”.