Jürgen Bartsch
- Aktive Jahre
- 1962–1966
- Modus Operandi
- ErwürgenZerstückelungVortäuschung von Hilfsbedürftigkeit
Jürgen Bartsch wurde am 6. November 1946 als Karl-Heinz Sadrozinski in Essen geboren und starb am 28. April 1976 im Landeskrankenhaus Eickelborn. Zwischen 1962 und 1966 tötete er im Raum Velbert-Langenberg vier Jungen im Alter zwischen acht und dreizehn Jahren. Der Fall zählt zu den bekanntesten deutschen Kriminalfällen der Nachkriegszeit und wurde zum Auslöser einer bis heute geführten Debatte über Schuldfähigkeit, den Umgang mit sexuell motivierter Jugendgewalt und die Grenzen medizinischer Zwangsmaßnahmen im Strafvollzug.
Werdegang
Wenige Wochen nach seiner Geburt starb die leibliche Mutter an Tuberkulose. Im Alter von elf Monaten wurde der Junge vom wohlhabenden Metzgermeister Gerhard Bartsch und dessen Frau Gertrud adoptiert und in Jürgen Bartsch umbenannt. Aus Angst, er könnte die Wahrheit über seine Herkunft erfahren, hielten ihn die Adoptiveltern bis zum sechsten Lebensjahr weitgehend isoliert in einem vergitterten Kellerraum. Die Mutter verlangte übertriebene Reinlichkeit und neigte nach eigenen späteren Schilderungen zu heftigen Wutausbrüchen. Mit zehn Jahren kam er kurzzeitig in ein Heim, wurde von den Adoptiveltern jedoch wieder herausgenommen. 1958 schickten sie ihn auf ein katholisches Internat, das Kloster Marienhausen, wo er von seiner Adoption erfuhr und nach eigenen Angaben von einem Pater sexuell missbraucht wurde. Nach zwei Fluchtversuchen im Oktober 1960 kehrte er nicht mehr dorthin zurück.
Kriminelle Aktivitäten
Alle vier Taten fanden in einem stillgelegten Luftschutzbunker in Velbert-Langenberg statt, den er als Rückzugsort nutzte. Er sprach seine Opfer gezielt an, unter anderem auf Kirmesveranstaltungen, weshalb die Presse ihn später „Kirmesmörder” nannte, lockte sie mit Vorwänden in den Bunker, missbrauchte und tötete sie dort und zerstückelte anschließend die Leichen.
Opfer (chronologisch):
- Klaus Jung (8 Jahre), 31. März 1962. Er war zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt und damit strafrechtlich minderjährig.
- Peter Fuchs (13 Jahre), 6. August 1965. Er war inzwischen 18 Jahre alt.
- Ulrich Kahlweiß (12 Jahre), 14. August 1965, nur wenige Tage nach der vorangegangenen Tat. Er war weiterhin 18 Jahre alt.
- Manfred Graßmann (11 Jahre), 6. Mai 1966. Er war zu diesem Zeitpunkt 19 Jahre alt.
Am 18. Juni 1966 gelang einem weiteren Jungen, dem vierzehnjährigen Peter Frese, die Flucht, nachdem er von ihm gefesselt worden war. Dieser hatte ihm angekündigt, ihn bei einer Rückkehr zu töten. Die Aussage des entkommenen Jungen brachte die Ermittlungen wenig später zum entscheidenden Durchbruch.
Zwischen der ersten und den drei folgenden Taten liegt eine Lücke von über drei Jahren. In dieser Zeit war er noch minderjährig gewesen, wuchs zum jungen Erwachsenen heran und beging die übrigen drei Morde bereits als Achtzehn- beziehungsweise Neunzehnjähriger.
Ermittlung und Festnahme
Nach der Flucht Freses fanden die Ermittler im Bunker Überreste der vier Opfer. Ein entscheidender Hinweis aus der Bevölkerung, unter anderem von einem Maler, der ihn in der Nähe des Tatorts gesehen hatte, führte am 21. Juni 1966 zu seiner Festnahme im Alter von 19 Jahren. Er legte rasch ein umfassendes Geständnis ab.
Prozess
Der erste Prozess fand vom 27. November bis 15. Dezember 1967 vor dem Landgericht Wuppertal statt. Das Gericht stufte ihn trotz seines Alters bei der ersten Tat für alle vier Morde als voll schuldfähig ein und verurteilte ihn zu lebenslangem Zuchthaus. Seine Verteidiger, unter ihnen der später bekannte Strafverteidiger Rolf Bossi, legten Revision ein und rügten Verfahrensfehler. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. In einem zweiten Verfahren vor der Jugendkammer Düsseldorf wurde am 6. April 1971 neu verhandelt: Diesmal wurde berücksichtigt, dass die erste Tat noch im Jugendalter begangen worden war, während die übrigen drei Taten in die Zeit als Heranwachsender bzw. junger Erwachsener fielen. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von zehn Jahren in Verbindung mit einer anschließenden Unterbringung in der psychiatrischen Anstalt Eickelborn. Die Frage, wie stark seine durch Missbrauch und Isolation geprägte Kindheit seine Schuldfähigkeit minderte, prägte beide Verfahren und blieb auch danach umstritten.
Während der Unterbringung heiratete er am 2. Januar 1974 eine Krankenpflegehelferin. Ab 1973 drängte er gemeinsam mit seinem Anwalt auf einen Hirneingriff, der seine als zwanghaft empfundenen Tötungsfantasien beseitigen sollte. Ärzte erklärten diesen Eingriff im Dezember 1974 für nicht durchführbar, woraufhin er eine zunächst von ihm abgelehnte freiwillige Kastration beantragte.
Nachwirkungen
Bei der Kastrationsoperation am 28. April 1976 im Landeskrankenhaus Eickelborn kam es zu einem schweren Narkosezwischenfall: Das Betäubungsmittel Halothan wurde über einen dafür ungeeigneten Verdampfer in etwa dreizehnfacher der vorgesehenen Konzentration verabreicht. Er starb noch auf dem Operationstisch an Kreislaufversagen. Die zuständige Pflegekraft wurde später wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er wurde in Essen ohne Namen und Datumsangabe auf dem Grabstein beigesetzt.
Der Fall wurde durch den intensiven Briefwechsel mit dem amerikanischen Journalisten Paul Moor, rund 250 Briefe zwischen 1968 und 1976, ungewöhnlich gut dokumentiert und 1972 unter dem Titel „Jürgen Bartsch: Selbstbildnis eines Kindermörders” (Affiliate-Link) veröffentlicht. Die Psychoanalytikerin Alice Miller griff den Fall in ihrem Werk „Am Anfang war Erziehung” auf und deutete seine Taten als Folge der erlittenen Kindesmisshandlung. Der Fall Jürgen Bartsch beeinflusste in Deutschland bis heute die Diskussion um die Schuldfähigkeit traumatisierter Jugendlicher und Heranwachsender, den Umgang der Justiz mit sexuell motivierter Gewalt gegen Kinder sowie die rechtlichen und medizinethischen Grenzen der Kastration als Maßnahme im Straf- und Maßregelvollzug.
Das Profil zu Erwin Hagedorn ordnet ein, wie Jürgen Bartsch in dessen Vernehmungen als Vergleichsfall eingesetzt wurde.