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Joseph Vacher

genannt „Der Ripper des Südostens"

Zeitgenössische Fotografie von Joseph Vacher
Bibliothèque municipale de Lyon, via Wikimedia Commons · Public Domain
1
Opfer
„Der Ripper des Südostens"
hingerichtet
SerienmörderBourg-en-Bresse , Frankreich
Aktive Jahre
1894–1897

Ein einziger Prozess musste genügen: Obwohl Joseph Vacher elf Tötungen gestanden hatte, stand er 1898 nur wegen des Mordes an Victor Portalier vor dem Schwurgericht. Die überlieferten Verfahrensakten im Archiv des Départements Ain zeigen, wie dieser eine Schuldspruch zur Grundlage des Todesurteils gegen den Mann wurde, dem Frankreich eine ganze Mordserie zuschrieb.

Werdegang

Nach einer streng katholisch geprägten Kindheit trat er in den frühen 1890er Jahren in die Armee ein. Eine ausbleibende Beförderung zum Korporal löste bei ihm eine schwere psychische Krise aus: Er versuchte, sich mit einem Messerschnitt am Hals das Leben zu nehmen, und drohte anschließend Kameraden. 1893 schoss er auf eine junge Frau, die seinen Heiratsantrag abgelehnt hatte, und versuchte danach erneut, sich selbst zu töten, diesmal mit einem Kopfschuss. Die Verletzung lähmte eine Gesichtshälfte und schädigte ein Auge dauerhaft. Nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie von Saint-Robert wurde er im April 1894 als „geheilt” entlassen und zog fortan bettelnd durch den Südosten Frankreichs.

Taten

Zwischen Mai 1894 und Juni 1897 gestand er elf Tötungen, überwiegend an jungen Hirten und Landarbeitern beiderlei Geschlechts, die er auf abgelegenen Feldern und Weiden überfiel. Eine Chronologie des Kriminologen Marc Renneville ordnet die Geständnisse vom Mord an Eugénie Delhomme in Beaurepaire bis zum Tod Pierre Laurents in Courzieu. Gerichtlich bewiesen wurde aus dieser Reihe nur der Mord an Victor Portalier in Bénonces. Die übrigen zehn Geständnisse sind deshalb nicht mit dem Schuldspruch gleichzusetzen. Die Leichen mehrerer Opfer waren sexuell missbraucht und verstümmelt worden.

Festnahme und Geständnis

Am 4. August 1897 überfiel er im Wald bei Tournon eine Frau, die Tannenzapfen sammelte. Ihr Ehemann und ihre Söhne kamen ihr zu Hilfe und überwältigten ihn, ehe er sie töten konnte. Zunächst nur wegen öffentlichen Ärgernisses zu drei Monaten Haft verurteilt, schrieb er während der Haft ein Geständnis an den zuständigen Richter, in dem er erklärte, seine Taten „in Momenten der Raserei” begangen zu haben. Der bekannte Gerichtsmediziner Alexandre Lacassagne begutachtete ihn eingehend und erklärte ihn trotz seiner Vorgeschichte psychischer Krisen für zurechnungsfähig und schuldfähig.

Prozess und Hinrichtung

Im Oktober 1898 stand er vor dem Schwurgericht des Départements Ain, angeklagt wegen des Mordes an Victor Portalier. Während der Verhandlung brach er wiederholt in religiöse Ausrufe aus. Das Gericht verurteilte ihn am 28. Oktober 1898 zum Tode. Am 31. Dezember desselben Jahres wurde er auf dem Champ de Mars in Bourg-en-Bresse öffentlich vor Tausenden Schaulustigen durch die Guillotine hingerichtet, laut Augenzeugenberichten musste er zum Schafott geschleift werden. Die Ermittlungen im Fall gelten als eine der ersten großen kriminologischen Fallstudien Frankreichs, weil Alexandre Lacassagne dabei erstmals systematisch versuchte, geografisch und zeitlich verstreute Einzeltaten anhand ihrer Vorgehensweise einer einzigen Täterschaft zuzuordnen, eine frühe Vorform der modernen Täterprofilerstellung.

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