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Josef Klehr

Das Eingangstor des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz I
Wikimedia Commons / PerSona77 · CC BY-SA 3.0 PL
3205
Opfer
verstorben
KriegsverbrecherAuschwitz , Deutschland
Aktive Jahre
1941–1945
Modus Operandi
VergiftungVergasung

Im Krankenbau des Konzentrationslagers Auschwitz entschied ein Mann ohne medizinisches Studium eigenmächtig über Leben und Tod. Josef Klehr spritzte Gefangenen Phenol ins Herz, wählte Kranke für die Tötung aus und wirkte an Vergasungen mit. Das Frankfurter Schwurgericht stellte später 475 Morde fest.

Vom Tischler zum SS-Sanitäter

Josef Klehr wurde am 17. Oktober 1904 im oberschlesischen Langenau geboren. Er lernte Tischler und arbeitete später unter anderem als Pfleger und Hilfswachtmeister. Ende 1932 trat er der SS bei. Eine Sanitätsausbildung eröffnete ihm nach Beginn des Zweiten Weltkriegs den Weg in die Krankenreviere der Konzentrationslager Buchenwald und Dachau.

Anfang 1941 kam er als Sanitätsdienstgrad nach Auschwitz. Die Biographie des Fritz Bauer Instituts beschreibt, wie Josef Klehr 1943 die Leitung des sogenannten Desinfektionskommandos übernahm. Dieses Kommando bekämpfte nicht nur Ungeziefer, sondern bediente auch die Gaskammern.

Phenolspritzen und Selektionen

Im Häftlingskrankenbau tötete Josef Klehr Gefangene durch Phenolinjektionen. Das Gift gelangte mit einer Spritze direkt ins Herz. Kranke Menschen mussten außerdem an ihm vorbeigehen, während er entschied, wer weiterleben durfte und wer getötet werden sollte. Das Gericht unterschied sorgfältig zwischen angeordneten Vernichtungsaktionen und Taten, die er aus eigener Initiative beging.

Die mündliche Urteilsbegründung nennt 475 Menschen, die er selbst auswählte und zu Tode brachte. Hinzu kamen sechs Fälle der Beihilfe zum Mord an insgesamt mindestens 2.730 Menschen. Dazu gehörten Rampenselektionen, die Tötung von Fleckfieberkranken und Einsätze in den Gaskammern. Zeugenschätzungen lagen teilweise erheblich höher, doch das Schwurgericht verwendete nur die sicher beweisbaren Mindestzahlen.

1943 wechselte Josef Klehr in das Nebenlager Gleiwitz. Bei der Räumung von Auschwitz im Januar 1945 bewachte er einen Häftlingstransport nach Groß-Rosen. Danach kam er zu einer SS-Kampfeinheit und geriet im Mai 1945 in amerikanische Gefangenschaft.

Späte Ermittlungen

Nach seiner Entlassung 1948 lebte Josef Klehr mit seiner Familie in Braunschweig und arbeitete wieder als Tischler. Erst die umfangreichen Ermittlungen zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess führten zu seiner Festnahme am 17. September 1960.

Der Prozess begann im Dezember 1963. Überlebende sagten zu den Abläufen im Krankenbau, zu Selektionen und zu eigenmächtigen Tötungen aus. Josef Klehr bestritt im letzten Wort selbständige Selektionen und stellte sein Handeln als Ausführung ärztlicher Befehle dar. Das Gericht folgte dieser Einlassung nicht.

Urteil und letzte Jahre

Am 20. August 1965 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main ihn zu lebenslangem Zuchthaus sowie zu weiteren 15 Jahren. Der Urteilstenor des Verfahrens 4 Ks 2/63 führt Mord in mindestens 475 Fällen und Beihilfe zum Mord in sechs großen Tatkomplexen auf.

Josef Klehr blieb bis Januar 1988 in Haft. Wegen Vollzugsuntauglichkeit unterbrach die Justiz die Strafe, im Juni setzte das Landgericht Marburg den Rest zur Bewährung aus. Er starb am 23. August 1988 in Leiferde im Kreis Gifhorn.

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