← Zum Verzeichnis

Jeanne Weber

genannt „Die Menschenfresserin"

Porträtfoto von Jeanne Weber, um 1907
Wikimedia Commons · Public Domain
9
Opfer
„Die Menschenfresserin"
verstorben
SerienmörderParis , Frankreich
Aktive Jahre
1902–1908
Modus Operandi
Erwürgen

Jeanne Weber wurde am 7. Oktober 1874 in der Bretagne geboren und nahm sich 1910 in der psychiatrischen Anstalt Maréville das Leben. Zwischen 1902 und 1908 erwürgte sie in Frankreich mindestens neun Kinder, die ihr zur Betreuung anvertraut worden waren, darunter ihren eigenen Sohn. Weil zwei Gerichtsverfahren zunächst mit Freisprüchen endeten, konnte sie über Jahre hinweg unentdeckt weiter töten, die Presse gab ihr später den Beinamen „die Menschenfresserin”.

Werdegang

1893 heiratete sie Jean Weber und zog mit ihm in das 18. Pariser Arrondissement, ein Arbeiterviertel im Norden der Stadt. Als Kinderbetreuerin für Nachbarn und Verwandte übernahm sie wiederholt die Aufsicht über kleine Kinder.

Taten

Bereits 1902 starben unter ihrer Aufsicht die Kinder Lucie Alexandre und Marcel Poyatos. 1905 tötete sie innerhalb weniger Monate in Paris ihre Nichten Georgette und Suzanne, das Kleinkind Germaine sowie ihren eigenen siebenjährigen Sohn Marcel und den kleinen Maurice Weber, jeweils durch Erwürgen, was an den Leichen sichtbare Druckstellen am Hals hinterließ. 1907 starb in Villedieu-sur-Indre der neunjährige Auguste Bavouzet unter ihrer Aufsicht, 1908 in Commercy der siebenjährige Marcel Poirot.

Zwei Freisprüche und späte Einweisung

Im ersten Prozess 1906 vor dem Seine-Schwurgericht wegen des Verdachts, acht Kinder getötet zu haben, erklärte der gerichtsmedizinische Gutachter Léon Thoinot die Todesfälle als natürlich bedingt, sie wurde am 30. Januar 1906 freigesprochen. Nach dem Tod des kleinen Auguste Bavouzet 1907 wurde sie erneut festgenommen, der Gutachter bestritt jedoch abermals gewaltsame Ursachen, entgegen der Einschätzung mehrerer örtlicher Ärzte, sodass die Anklage im Dezember 1907 fallengelassen wurde. Erst nachdem der siebenjährige Marcel Poirot 1908 in Commercy erwürgt aufgefunden wurde, kam es zu keiner weiteren Anklage mehr, stattdessen wurde sie am 25. Oktober 1908 für unheilbar geisteskrank erklärt und in die psychiatrische Anstalt Maréville eingewiesen.

Tod

Sie nahm sich 1910 in der Anstalt das Leben.

Nachwirkungen

Der Fall Jeanne Weber gilt in Frankreich bis heute als Lehrbeispiel dafür, wie fehlerhafte gerichtsmedizinische Gutachten, hier vor allem die wiederholten Fehleinschätzungen des Gerichtsmediziners Léon Thoinot, eine Serie von Kindstötungen über Jahre hinweg unentdeckt lassen können, und wird in der forensischen Medizin regelmäßig als Warnbeispiel für die Folgen einzelner fehlerhafter Sachverständigengutachten angeführt.

Mehr zum Fall

Werbung · Affiliate-Links