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Jean-Pierre Roux-Durraffourt

Das Rathaus von Tours, um das Jean-Pierre Roux-Durraffourt 2001 dreißig Minuten lang wahllos auf Passanten schoss
Parsifall, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0
4
Opfer
inhaftiert
AmokläuferTours , Frankreich
Aktive Jahre
2001
Modus Operandi
Erschießen

Jean-Pierre Roux-Durraffourt, geboren um 1957, erschoss am 29. Oktober 2001 im Zentrum der französischen Stadt Tours binnen etwa 30 Minuten vier Menschen und verletzte sieben weitere, darunter mehrere Polizisten. Nach einer rund zweistündigen Belagerung in einer Tiefgarage nahm ihn die Polizei fest. 2005 verurteilte ihn ein Schwurgericht zu lebenslanger Haft mit einer Sicherungsverwahrung von 22 Jahren, der Höchststrafe nach französischem Recht.

Werdegang

Jean-Pierre arbeitete als Eisenbahner bei der staatlichen Bahngesellschaft SNCF und war zugleich ein leidenschaftlicher Sportschütze, der regelmäßig mit einem Kleinkalibergewehr des Kalibers .22 Long Rifle auf einem Schießstand in Semblançay bei Tours trainierte. Seit 1999 war er geschieden und Vater von drei Kindern, er lebte zunehmend zurückgezogen in Chambray-lès-Tours.

Der Amoklauf

Am Morgen des 29. Oktober 2001 kam es zunächst zu einem Streit mit seinem Sohn. Kurz darauf bewaffnete sich Jean-Pierre mit seinem Kleinkalibergewehr und lief rund 30 Minuten lang in einem Umkreis von etwa 300 Metern um das Rathaus von Tours, wobei er wiederholt nachlud und wahllos auf Passanten und Autofahrer schoss. Getötet wurden Henri Gasq (48 Jahre), Cherif Tili (59 Jahre), Gilles Lambert (66 Jahre) und Thierry Enguerand (33 Jahre) auf dem Boulevard Heurteloup. Sieben weitere Menschen wurden verletzt, darunter drei Polizisten und ein Gendarm.

Festnahme

Jean-Pierre flüchtete in eine Tiefgarage zwischen dem Bahnhof und dem Kongresszentrum von Tours, wo ihn die Polizei rund zwei Stunden lang belagerte. Bei seiner Festnahme wurde er durch einen Polizeischuss in die Brust verletzt.

Motiv und psychiatrisches Gutachten

Vor Gericht gab Jean-Pierre an, sich an die Tat nicht erinnern zu können. Als mögliche Beweggründe nannte er im Lauf des Verfahrens den familiären Streit, Mobbing am Arbeitsplatz sowie den Wunsch, auf das Leid afghanischer Kinder während der zu dieser Zeit laufenden amerikanischen Luftangriffe in Afghanistan aufmerksam zu machen. Drei Gutachter attestierten ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägt manipulativem Charakter, jedoch keine die Schuldfähigkeit ausschließende Geisteskrankheit. Seine Erinnerungslücke werteten sie überwiegend als vorgetäuscht.

Prozess

Nach einer aufwendigen Tatortrekonstruktion im März 2003 begann der Prozess vor dem Schwurgericht des Départements Indre-et-Loire am 16. März 2005. Am 29. März 2005 verurteilte das Gericht Jean-Pierre wegen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft mit einer Sicherungsverwahrung von 22 Jahren. Eine zunächst angekündigte Berufung nahm er zurück.

Nachwirkungen

Der Amoklauf von Tours löste landesweit Debatten über den Zugang von Sportschützen zu Schusswaffen aus. Zur begleitenden Schlagzeile über die Tat selbst: Amoklauf von Tours.