James Hanratty
- Aktive Jahre
- 1961
- Modus Operandi
- ErschießenVergewaltigungEntführung
Ein Mann wird 1962 in England gehängt. Die Beweislast gegen ihn stützt sich vor allem darauf, dass eine überlebende Zeugin sich an einen einzigen wiederholten Satz erinnert: „Be quiet, will you? I’m thinking.” Fast vierzig Jahre später, im Jahr 2001, gräbt man seine Leiche wieder aus, um mit DNA-Analysen endgültig zu klären, ob James Hanratty zu Recht starb oder ob England einen Unschuldigen hinrichtete.
Werdegang
Geboren wurde er am 4. Oktober 1936 im englischen Farnborough, Kent. Schon als Kind galt er als schwer erziehbar, mit elf Jahren stufte man ihn offiziell als „unerziehbar” ein. Nach der Schule arbeitete er zeitweise als Müllsortierer, ein Fahrradunfall hinterließ eine Kopfverletzung. Vor dem Fall, der ihn berühmt machen sollte, hatte er bereits vier Vorstrafen wegen Fahrzeugdiebstahls, Fahrens ohne Führerschein und Einbruchs gesammelt, allesamt Eigentumsdelikte ohne Gewaltanwendung.
Die Tat
Am Abend des 22. August 1961 saßen der Wissenschaftler Michael Gregsten und seine Kollegin Valerie Storie in einem geparkten Wagen bei Dorney Reach, als ein bewaffneter Mann an die Scheibe klopfte und einstieg. „This is a hold-up, I am a desperate man, I have been on the run for four months”, soll er gesagt haben. Stundenlang hielt er die beiden als Geiseln fest und ließ sich quer durch die Grafschaften kutschieren, bis der Wagen am Deadman’s Hill an der A6 in Bedfordshire zum Stehen kam.
Dort erschoss der Täter Michael Gregsten mit zwei Schüssen in den Kopf. Anschließend vergewaltigte er Valerie und schoss fünfmal auf sie. Sie überlebte schwer verletzt, blieb aber für den Rest ihres Lebens von den Schultern abwärts gelähmt. Der Fall ging als „A6-Mord” in die britische Kriminalgeschichte ein.
Ermittlung und Verwechslung
Die Tatwaffe, ein Revolver Kaliber .38, fand die Polizei am 24. August unter einem Bus in London, zwei Patronenhülsen tauchten wenig später im Hotel Vienna auf. Der Hotelmanager erinnerte sich zunächst an einen Gast namens „James Ryan”, ein Alias, unter dem der Gesuchte dort übernachtet hatte.
Zuerst geriet jedoch ein anderer Mann ins Visier der Ermittler: Peter Alphon, ein exzentrischer Dauergast desselben Hotels, der sich tagelang in seinem Zimmer verschanzt hatte. Valerie erkannte ihn bei einer Gegenüberstellung jedoch nicht. Am 11. Oktober 1961 wurde stattdessen James Hanratty in Blackpool festgenommen.
Prozess
Der Prozess begann am 22. Januar 1962 und dauerte 21 Verhandlungstage, damals der längste Strafprozess der englischen Rechtsgeschichte. Der Angeklagte wechselte während der Verhandlung zweimal sein Alibi: Zunächst behauptete er, zur Tatzeit in Liverpool gewesen zu sein, um Schmuck zu verkaufen, später änderte er die Aussage auf einen Aufenthalt im walisischen Rhyl. Zentral für die Verurteilung war Valeries Identifizierung im Erkennungsverfahren, bei dem jeder der aufgereihten Männer denselben Satz sprechen musste, den sie vom Täter gehört hatte. Nach neun Stunden Beratung sprach die Jury ein einstimmiges Schuldurteil.
Hinrichtung und Kampagne für seine Unschuld
Am 4. April 1962 wurde James Hanratty im Gefängnis von Bedford gehängt, einer der letzten Männer, die in Großbritannien für Mord hingerichtet wurden. Bis zuletzt beteuerte er seine Unschuld und bat seinen Vater, seinen Namen posthum reinzuwaschen. In den folgenden Jahrzehnten kämpfte ein eigens gegründetes „A6 Defence Committee” für seine Rehabilitierung, unter anderem unterstützt vom Journalisten Ludovic Kennedy, der sich öffentlich für seine Unschuld einsetzte.
Die DNA-Ergebnisse von 2001 und 2002
Eine 1997 eingeleitete Überprüfung des Falls führte 2001 zur Exhumierung seiner sterblichen Überreste. Die anschließenden DNA-Tests zeigten eine Übereinstimmung zwischen seiner DNA und Spuren an einem Taschentuch, das um die Tatwaffe gewickelt war, sowie an Valeries Unterwäsche. Der Court of Appeal erklärte 2002, die DNA-Beweise allein seien „certain proof of guilt”, im Zusammenspiel mit den übrigen Indizien sei die Schuld „beyond doubt” erwiesen. Kritiker der Entscheidung verwiesen darauf, dass eine Kontamination der vierzig Jahre gelagerten Asservate nicht ausgeschlossen werden könne. Selbst Ludovic Kennedy widerrief nach den Testergebnissen öffentlich seine frühere Einschätzung. Seine Familie hielt an der Überzeugung seiner Unschuld dennoch fest, der Fall gilt bis heute als einer der umstrittensten Justizfälle der britischen Nachkriegsgeschichte.