Jacques Plumain
- Aktive Jahre
- 1999–2000
- Modus Operandi
- Erstechen
Ein Angriff mit einem Katana brachte die Ermittler 2001 auf die Spur des gesuchten „Phantoms von Kehl”. In der anschließenden Haft gestand Jacques Plumain zwei Morde und einen Mordversuch im deutsch-französischen Grenzgebiet. Die zeitgenössische Prozessberichterstattung von Le Monde belegt die Taten und seine wechselnden Aussagen.
Die Taten
Am 23. November 1999 überlebte die 39-jährige Bärbel Zobel in Kehl einen Messerangriff. Am 4. Dezember 1999 tötete Jacques Plumain dort die 66-jährige Zeitungsausträgerin Gisela Dallmann. Im Mai 2000 traf er im Wald bei La Wantzenau nahe Straßburg auf die 44-jährige Ursula Brelowski, eine deutsche Dozentin der Robert-Schuman-Universität, die dort mit dem Fahrrad unterwegs war. Le Monde nennt den 15. Mai als Tattag, La Dépêche du Midi den 16. Mai. Er schlug ihr in den Hals, zerrte sie ins Gebüsch und stach mehrfach auf sie ein, bevor er ihr die Kehle durchschnitt.
Ermittler brachten außerdem den Mord an der 22-jährigen Pflegehelferin Hatice Celik im Oktober 1999 in Kehl mit der Tatserie in Verbindung. Er bestritt diese Tat jedoch durchgehend, weder Zeugen noch Spuren am Tatort noch die Tatwaffe konnten je gefunden werden. Vor Gericht wurde er später mangels Beweisen von diesem Vorwurf freigesprochen.
Festnahme und Geständnis
Zur eigentlichen Ergreifung kam es zunächst über einen völlig anderen Vorfall: Am 19. Januar 2001 wurde er festgenommen, weil er einen Autofahrer mit einem Katana angegriffen hatte. Während der anschließenden Untersuchungshaft geriet er wegen dieser Gewalttat ins Visier der Ermittler, die parallel weiter im Fall des „Phantoms von Kehl” ermittelten. Am 19. Juni 2001 wurde er zu den ungeklärten Morden befragt und gestand, zur Überraschung der Ermittler, die Taten sehr bereitwillig.
Prozess
Das französische Rundfunkarchiv INA bewahrt einen France-3-Bericht vom Beginn des ersten Prozesses auf. Das Schwurgericht in Straßburg verurteilte Jacques Plumain im Juni 2005 wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu 30 Jahren Haft mit einer Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren, im Fall Hatice Celik wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Strafe und den Freispruch Berufung ein. Das Schwurgericht in Colmar verhängte im April 2006 lebenslange Haft mit einer Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren.
Nachwirkungen
Die Mindestverbüßungsdauer bedeutete keine automatische Entlassung. Eine belastbare aktuelle Quelle zu Haft oder Freilassung ließ sich nicht finden, deshalb bleibt sein heutiger Status offen. Der Fall sorgte über Jahre für Verunsicherung im deutsch-französischen Grenzgebiet zwischen Kehl und Straßburg.