Hippolyte Visart de Bocarmé
- Totschläger — Bury , Belgien
- Aktive Jahre
- 1850
- Modus Operandi
- Vergiftung
Der belgische Graf Hippolyte Visart de Bocarmé vergiftete am 20. November 1850 seinen Schwager Gustave Fougnies mit selbst destilliertem Nikotin, um eine für ihn finanziell ruinöse Erbschaftsregelung zu verhindern. Der anschließende Prozess gilt als Meilenstein der forensischen Toxikologie, weil der Giftnachweis erstmals über eine rein chemische Analyse gelang.
Werdegang
Geboren am 14. Juni 1818 an Bord eines Schiffs auf dem Weg nach Java, entstammte er einer verarmten belgischen Adelsfamilie. 1843 heiratete er Lydie Fougnies, Tochter eines wohlhabenden pensionierten Kaufmanns, mit der er vier Kinder hatte. Trotz des Titels und des Château de Bitremont bei Bury, das er bewohnte, steckte die Familie zunehmend in finanziellen Schwierigkeiten.
Motiv und Tat
Lydies jüngerer Bruder Gustave Fougnies, körperlich stark eingeschränkt und unverheiratet, sollte nach dem Tod des gemeinsamen Vaters einen Teil des Familienvermögens an seine Schwester weitergeben. Als er im November 1850 seine eigene Heirat ankündigte, drohte dieses Vermögen stattdessen an eine neue Familie zu gehen. Am 20. November 1850 lud der Graf seinen Schwager zum Abendessen ins Château de Bitremont ein. Während des Essens, bei dem nur der Graf und die Gräfin anwesend waren, starb Gustave Fougnies. Die Anklage ging später davon aus, dass ihm mit Gewalt aus Tabakblättern destilliertes Nikotin in die Kehle gegossen worden war.
Ermittlung und forensischer Durchbruch
Der belgische Chemiker Jean Servais Stas wurde mit der Untersuchung der sterblichen Überreste beauftragt und entwickelte dafür ein neues Verfahren, um Nikotin und andere Pflanzenalkaloide in menschlichem Gewebe eindeutig nachzuweisen, wofür es zuvor keine verlässliche Methode gab. Diese als Stas-Otto-Methode bekannt gewordene Technik gilt bis heute als Grundstein der modernen forensischen Toxikologie.
Prozess und Hinrichtung
Der Prozess fand im Mai 1851 vor Gericht in Mons statt. Die Gräfin belastete ihren Ehemann schwer, er selbst sprach von einem Unfall. Am 20. Juni 1851 wurde der Graf des Mordes für schuldig befunden und zum Tode verurteilt, seine Frau wurde freigesprochen. Er wurde am 19. Juli 1851 auf dem Grand-Place in Mons durch die Guillotine hingerichtet.
Nachwirkungen
Der Fall blieb weit über Belgien hinaus als einer der ersten Kriminalfälle in Erinnerung, in denen eine Vergiftung durch reine Chemie überführt wurde, statt sich auf Indizien oder Geständnisse zu verlassen.