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Herisch Ali Abdullah

Ortsschild von Grünwald bei München, dem Tatort
Project Firecorn, via Wikimedia Commons · CC BY 4.0
1
Opfer
frei
TotschlägerGrünwald , Deutschland
Aktive Jahre
2005
Modus Operandi
Erwürgen

In der Nacht zum 14. Januar 2005 erwürgte der irakische Asylbewerber Herisch Ali Abdullah in dessen Villa in Grünwald bei München den Modedesigner Rudolph Moshammer. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil das Opfer als schillernde Münchner Society-Figur weit über Bayern hinaus bekannt war.

Werdegang

Herisch Ali Abdullah wurde am 23. November 1979 im Irak geboren und kam als Asylbewerber nach Deutschland. Zum Tatzeitpunkt war er 25 Jahre alt. Er war nicht vorbestraft. Seine DNA war dennoch in der Analysedatei des Bundeskriminalamts gespeichert, nachdem er 2004 im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen zweier gefährlicher Körperverletzungen und eines Sexualdelikts eine Speichelprobe abgegeben hatte. Zeitgenössische Berichte beschreiben die Probe als freiwillig und nennen keine Verurteilung in diesen Verfahren.

Die Tat

Am Abend des 13. Januar 2005 traf er nach eigenen Angaben in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs auf Rudolph Moshammer, der ihm 2.000 Euro für sexuelle Dienste angeboten haben soll. Nach dem Geschlechtsverkehr in dessen Villa weigerte sich der Designer offenbar, den vereinbarten Betrag zu zahlen. Es kam zum Streit. Der Täter legte seinem Opfer von hinten ein Elektrokabel um den Hals und erdrosselte es. Rudolph Moshammer wurde am Morgen des 14. Januar von seinem Chauffeur tot aufgefunden. Sein Hund Daisy blieb unversehrt neben der Leiche zurück.

Ermittlung und Festnahme

Die Münchner Polizei identifizierte den Täter binnen zwei Tagen über die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts. Am 16. Januar 2005 gab sie auf einer Pressekonferenz die Identifizierung bekannt, er wurde festgenommen und legte rasch ein Geständnis ab.

Prozess

Der Prozess vor dem Landgericht München I begann am 2. November 2005. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Mord vor, die Verteidigung plädierte auf Totschlag. Am 21. November 2005 verurteilte das Gericht Herisch Ali Abdullah wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Es sah Heimtücke und Habgier als Mordmerkmale an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision am 20. Juli 2006 als offensichtlich unbegründet, damit wurde das Urteil rechtskräftig.

Nachwirkungen

Der Mord an Rudolph Moshammer, der in München als Original galt und regelmäßig mit seinem Hund durch die Innenstadt spazierte, löste tagelange Berichterstattung und öffentliche Anteilnahme aus. Im Jahr 2020 setzte die Strafvollstreckungskammer eine Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren fest. Eine Entlassung zur Bewährung in Deutschland lehnte das Landgericht Regensburg Anfang 2023 ab. Nach Ablauf der Mindestdauer sah die Staatsanwaltschaft jedoch gemäß Paragraf 456a der Strafprozessordnung von der weiteren Vollstreckung ab, damit Herisch Ali Abdullah unmittelbar aus der Haft abgeschoben werden konnte. Am 26. Januar 2023 wurde er nach Bagdad ausgeflogen. Er befindet sich seither nicht mehr in deutscher Haft, die lebenslange Freiheitsstrafe ist dadurch aber weder aufgehoben noch vollständig verbüßt. Bei einer Rückkehr nach Deutschland müsste die Vollstreckung nach Angaben der Staatsanwaltschaft fortgesetzt werden. Nach den zuletzt veröffentlichten Angaben lebte er nach seiner Abschiebung frei im Irak. Ob er heute noch dort lebt und wo er sich aufhält, ist öffentlich nicht dokumentiert. Ein Porträt des Modemachers ist in der Schlagzeile Mord an Rudolph Moshammer zu finden.