Heinz Otto Bartel
- Mörder — Werl , Deutschland
Heinz Otto Bartel war ein deutscher Strafgefangener, der wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Wann und wo er geboren wurde, wen er tötete und welches Gericht das Urteil sprach, geht aus den zugänglichen Darstellungen des Falls nicht hervor. Auch über seinen späteren Verbleib ist nichts Verlässliches bekannt.
Sein Name ist heute fast ausschließlich mit dem Dreifachmörder Reiner Sturm verbunden. Beide Männer begegneten sich während ihrer Haft. Mehrere Darstellungen nennen die Justizvollzugsanstalt Werl als gemeinsamen Haftort, während andere Berichte Frankfurt-Preungesheim angeben. Sicher ist, dass Reiner Sturm den zu lebenslanger Haft verurteilten Mitgefangenen bewunderte.
Die Verbindung zu Reiner Sturm
Reiner Sturm saß ab 1974 wegen eines Banküberfalls im Gefängnis. Während dieser Haft lernte er Heinz Otto Bartel kennen. Nach seiner Entlassung geriet Reiner Sturm in eine schwere persönliche und finanzielle Krise. Die Beziehung zu dem früheren Mitgefangenen blieb für ihn dennoch bedeutsam.
Am 19. Juli 1977 tötete Reiner Sturm in Wuppertal zunächst seine frühere Freundin und wenige Stunden später eine Bekannte. Am Ort des ersten Mordes hinterließ er eine Botschaft, mit der er die Freilassung von Heinz Otto Bartel verlangte. Nach der Flucht nach Frankfurt am Main tötete er am 25. Juli einen weiteren Mann. Einen Tag später ließ er sich zu einer Polizeiwache bringen und gestand die drei Morde.
Die Forderung hatte für Heinz Otto Bartel keine erkennbare strafrechtliche Folge. Es gibt keinen belastbaren Hinweis darauf, dass er an den Taten beteiligt war, sie veranlasste oder von Reiner Sturms Vorhaben wusste. Seine Rolle beschränkt sich nach der bekannten Quellenlage auf die eines von Reiner Sturm verehrten Mitgefangenen, dessen Freilassung der Dreifachmörder erzwingen wollte.
Lücken in der Überlieferung
Die Schreibweise Heinz Otto Bartel wird in den Darstellungen zu Reiner Sturm übereinstimmend verwendet. Vereinzelte Formen mit einem Bindestrich oder einem angehängten s liefern keine Hinweise auf eine andere Identität. Personen gleichen oder ähnlichen Namens aus anderen historischen Zusammenhängen sind nicht mit dem inhaftierten Mann gleichzusetzen.
Über die Tat, für die Heinz Otto Bartel verurteilt wurde, nennen die auffindbaren Berichte keine Einzelheiten. Daher lassen sich weder Tatjahr noch Tatort oder Vorgehensweise seriös angeben. Belegt ist lediglich, dass eine Mordverurteilung vorlag und er in den 1970er Jahren eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßte. Ob er später entlassen wurde und wann er starb, bleibt unbekannt.