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Heinrich Pommerenke

Das Rathaus in Hornberg im Schwarzwald, wo Heinrich Pommerenke 1959 festgenommen wurde
GFHund, via Wikimedia Commons · CC BY 4.0
4
Opfer
verstorben
SerienmörderHornberg , Deutschland
Aktive Jahre
1959

Als der Prozess gegen Heinrich Max Pommerenke am 3. Oktober 1960 in Freiburg begann, umfasste die Anklage nur einen Teil der 65 Straftaten, die er eingeräumt hatte. Ein zeitgenössischer Bericht von Le Monde hielt den Prozessauftakt fest, später verurteilte ihn das Landgericht unter anderem wegen vier Morden.

Werdegang

Sein Vater, ein Hafenarbeiter in Rostock, starb während des Zweiten Weltkriegs. Seine Mutter verließ die Familie 1949 und zog in die Schweiz, sodass er bei seinen Großeltern in Mecklenburg aufwuchs. Bereits als Schüler beging er erste sexuelle Übergriffe. Nach einer Ausbildung zum Maler floh er 1953 in den Westen und folgte anschließend seiner Mutter nach Zürich, wo er nach weiteren Übergriffen des Landes verwiesen wurde. In Süddeutschland und Österreich fiel er in den folgenden Jahren wiederholt durch Raub- und Sittendelikte auf, ohne dass die Behörden den Zusammenhang zu seinen späteren Taten erkannten.

Der Auslöser

Im Februar 1959 sah er in einem Kino in Karlsruhe den Monumentalfilm „Die zehn Gebote” von Cecil B. DeMille. Die Szene mit leicht bekleideten Frauen um das Goldene Kalb löste bei ihm einen religiös gefärbten Wahn aus: Er kam zu der Überzeugung, alle Frauen seien die Wurzel des Bösen und es sei seine Aufgabe, sie dafür zu bestrafen.

Taten

In den folgenden vier Monaten verübte er eine Serie von Gewalttaten in der Region zwischen Karlsruhe und dem Schwarzwald. Eine Aufarbeitung der Mittelbadischen Presse nennt für die vier später abgeurteilten Morde konkrete Tagesdaten und Tatorte:

  1. Hilde Konter (49), erwürgt am 26. Februar 1959 in Durlach
  2. Karin Wälde (18), am 24. März 1959 bei Hornberg mit einem Stein erschlagen
  3. Versuchter Überfall auf eine 18-jährige Verkäuferin, 30. Mai 1959 in Singen
  4. Dagmar Klimek (21), am 31. Mai 1959 in einem Urlauberzug kurz hinter Freiburg erstochen und aus dem fahrenden Zug geworfen
  5. Angriff auf eine 25-jährige Kellnerin, 2. Juni 1959 bei Triberg
  6. Messerangriffe auf zwei Frauen in Karlsruhe, 6. Juni 1959
  7. Schwere Verletzung eines 15-jährigen Mädchens, 8. Juni 1959
  8. Rita Walterspacher (16), vergewaltigt und erwürgt am 9. Juni 1959 in Ötigheim

Gerichtlich als Mord festgestellt wurden am Ende vier Fälle, in mehreren weiteren blieb es beim Vorwurf des Totschlags oder der versuchten Tötung. Die Polizei verdächtigte ihn zudem, an bis zu elf weiteren, nie restlos aufgeklärten Taten beteiligt gewesen zu sein.

Festnahme

Am 24. Juni 1959 wurde er in Hornberg festgenommen, nachdem er ein in Zeitungspapier gewickeltes, abgesägtes Kleinkalibergewehr in einem Schneidergeschäft zurückgelassen hatte. Der Schneider alarmierte die Polizei. Nach der Festnahme verbanden Ermittler ihn mit den ungeklärten Sexualmorden, nach rund 100 Stunden gestand er vier Tötungen.

Prozess

Vor dem Landgericht Freiburg gestand er in den folgenden Verhören insgesamt 65 Straftaten, darunter vier vollendete und sieben versuchte Tötungen sowie zahlreiche Vergewaltigungen und Übergriffe. Der Prozess begann am 3. Oktober 1960, am 22. Oktober 1960 verurteilte ihn das Gericht wegen Mordes in vier Fällen zu sechsfacher lebenslanger Haft sowie weiteren 15 Jahren Zuchthaus, dem nach damaligem Verständnis härtesten Urteil, das ein westdeutsches Gericht in der Nachkriegszeit gegen einen Einzeltäter verhängt hatte.

Haft und Tod

Er verbüßte seine Strafe zunächst in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, später in Hohenasperg, und wurde trotz mehrerer psychiatrischer Gutachten nie vorzeitig entlassen. Am 27. Dezember 2008 starb er im Alter von 71 Jahren an den Folgen einer Leukämieerkrankung. Seine Asche wurde auf See verstreut.

Nachwirkungen

Der Fall gilt als einer der prägendsten Sexualmordfälle der westdeutschen Nachkriegsgeschichte und trug wesentlich zur öffentlichen Debatte über die Unterbringung gefährlicher Sexualstraftäter bei. In der Region um Hornberg blieb er noch Jahrzehnte später so präsent, dass Eltern den Namen des Täters als Warnung gegenüber ihren Kindern verwendeten.