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Hans Vollenweider

Polizeiporträt von Hans Vollenweider aus dem Jahr 1934
Polizeikommando Zürich, via Wikimedia Commons · Public Domain (Schweiz)
3
Opfer
hingerichtet
Mörder — Sarnen , Schweiz
Aktive Jahre
1939
Modus Operandi
ErschießenEinbruch

Hans Vollenweider, am 11. Februar 1908 in Zürich geboren, erschoss 1939 während einer neuntägigen Flucht aus der Verwahrung drei Männer in der Schweiz. Ein gutes Jahr später wurde er als bislang letzter Mensch von einem zivilen Schweizer Gericht zum Tode verurteilt und in Sarnen mit dem Fallbeil hingerichtet.

Werdegang

Über seine Kindheit und Jugend ist wenig dokumentiert. 1936 beging er einen Raubüberfall auf eine Bank und wurde deswegen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe blieb er jedoch weiter in Haft, weil die Behörden ihn als gefährlich einstuften und ihn in Verwahrung nahmen, eine damals übliche Praxis bei Straftätern, denen man auch nach Strafende ein hohes Rückfallrisiko unterstellte.

Die Flucht und die drei Morde

Eines Tages gelang ihm die Flucht aus der Verwahrungsanstalt. In den folgenden neun Tagen erschoss er auf seiner Flucht durch die Innerschweiz nacheinander drei Männer: den Chauffeur Hermann Zwyssig im Kanton Zug, den Postboten Emil Stoll im Kanton Zürich und schließlich den 28-jährigen Polizisten Alois von Moos in Sachseln im Kanton Obwalden, als dieser versuchte, ihn festzunehmen. Die genauen Umstände und Motive der einzelnen Taten sind nicht im Detail überliefert, dem Gesamtbild nach ging es ihm vor allem darum, sich mit Waffengewalt Fahrzeuge, Geld oder freie Bahn zu verschaffen und seiner Ergreifung zu entgehen.

Festnahme und Prozess

Am 23. Juni 1939 wurde er gefasst. Weil die drei Taten in unterschiedlichen Kantonen begangen worden waren, kam es zunächst zu einem Zuständigkeitsstreit zwischen den betroffenen Behörden darüber, wo und wofür ihm der Prozess gemacht werden sollte. Erst über ein Jahr nach der Festnahme, am 19. September 1940, verurteilte ihn das Kantonsgericht Obwalden zum Tode, und zwar allein wegen des Mordes an dem Polizisten Alois von Moos. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil am 12. Oktober 1940, ein Gnadengesuch wurde am 16. Oktober 1940 abgelehnt, obwohl sich sogar die Witwe des getöteten Polizisten dafür eingesetzt hatte.

Hinrichtung

Am Morgen des 18. Oktober 1940 wurde Hans Vollenweider in einer Werkstatt der Strafanstalt Sarnen mit der Guillotine hingerichtet. Er lehnte letzte Worte, eine letzte Mahlzeit und geistlichen Beistand ab. Sein Fall gilt als die letzte Hinrichtung, die in der Schweiz nach einem ordentlichen zivilen Strafverfahren vollstreckt wurde, während der Zweite Weltkrieg, der wenige Wochen nach den Morden ausgebrochen war, die Schweizer Militärjustiz in den Folgejahren noch mehrfach zu eigenen Todesurteilen kommen ließ.