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Hans Van Themsche

Der Grote Markt in Antwerpen mit dem Brabobrunnen, in dessen Umgebung sich die Tat 2006 ereignete
Marek Ślusarczyk, via Wikimedia Commons · CC BY 3.0
2
Opfer
inhaftiert
AttentäterAntwerpen , Belgien
Aktive Jahre
2006
Modus Operandi
Erschießen

Hans Van Themsche, geboren am 7. Februar 1988 im belgischen Wilrijk, erschoss am 11. Mai 2006 im Zentrum Antwerpens gezielt Menschen, die er wegen ihrer Herkunft oder ihres Aussehens als Ausländer erkannte. Getötet wurden das 24-jährige Kindermädchen Oulematou Niangadou und die von ihr betreute zweijährige Luna Drowart, eine weitere Frau wurde schwer verletzt.

Werdegang

Er wuchs in einem politisch weit rechts stehenden Umfeld auf. Sein Vater war Mitglied der rechtsextremen Partei Vlaams Belang und in der ebenfalls rechtsextremen Organisation Voorpost aktiv, seine Tante saß zum Tatzeitpunkt für dieselbe Partei im belgischen Parlament. Von seinem Großvater, der im Zweiten Weltkrieg auf deutscher Seite an der Ostfront gekämpft hatte, hatte er unter anderem einen Nazi-Dolch und ein Exemplar von “Mein Kampf” geerbt. Als 18-jähriger Internatsschüler drohte ihm im Mai 2006 der Schulausschluss, nachdem er beim Rauchen in seinem Zimmer erwischt worden war.

Die Tat

Am Tag nach der drohenden Schulentlassung, dem 11. Mai 2006, kaufte er legal ein Winchester-Jagdgewehr samt Munition und begab sich damit ins Zentrum Antwerpens. Dort schoss er zunächst auf die türkischstämmige Songül Koç, die auf einer Bank sitzend ein Buch las und ein Kopftuch trug, und verletzte sie schwer. Kurz darauf tötete er in der Zwartzustersstraat das malische Kindermädchen Oulematou Niangadou wegen ihrer Hautfarbe sowie die zweijährige Luna Drowart, die sich zu diesem Zeitpunkt in ihrer Obhut befand.

Ein Polizeibeamter stellte ihn schließlich und forderte ihn auf, das Gewehr abzugeben. Als er sich weigerte, schoss der Polizist ihm in den Bauch und beendete damit die Tat.

Prozess

Am 10. Oktober 2007 sprach das Antwerpener Assisengericht ihn in allen Anklagepunkten schuldig, die Jury sah ein rassistisches Tatmotiv als erwiesen an. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Nachwirkungen

Der Fall gilt als einer der bekanntesten rassistisch motivierten Gewalttaten in der belgischen Geschichte und löste angesichts der familiären Nähe des Täters zu einer etablierten rechtsextremen Partei eine intensive politische Debatte über die Verantwortung solcher Bewegungen aus. Im Juni 2025 gewährte ein Strafvollzugsgericht Hans Van Themsche eine bedingte Entlassung, verbunden mit der Aufnahme in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung, eine reguläre Freilassung ist das nicht.