Hamida Djandoubi
- Aktive Jahre
- 1974
- Modus Operandi
- VergewaltigungErwürgenStumpfe Gewalt
Hamida Djandoubi wurde am 22. September 1949 in Tunis geboren und lebte seit 1968 in Marseille. Am 3. Juli 1974 entführte er seine frühere Freundin Elisabeth Bousquet, folterte und vergewaltigte sie und erwürgte sie anschließend. Er war der letzte Mensch, der in Frankreich per Gerichtsurteil mit der Guillotine hingerichtet wurde.
Werdegang
Er zog 1968 von Tunis nach Marseille und arbeitete zunächst in einem Lebensmittelgeschäft, später als Landschaftsgärtner. 1971 verlor er bei einem Arbeitsunfall, als sein Bein sich in den Ketten eines Traktors verfing, zwei Drittel seines rechten Beins und musste amputiert werden. Während seiner Genesung im Krankenhaus lernte er die damals einundzwanzigjährige Elisabeth Bousquet kennen. In den folgenden Jahren zwang er sie und mehrere weitere junge Frauen zur Prostitution. 1973 erstattete sie Anzeige gegen ihn, woraufhin er kurzzeitig festgenommen, aber im Frühjahr 1973 wieder freigelassen wurde.
Die Tat
Am 3. Juli 1974 entführte er Elisabeth Bousquet, brachte sie in seine Wohnung und folterte sie dort vor Zeugen über Stunden, unter anderem mit Zigaretten. Anschließend transportierte er sie an den Stadtrand von Marseille und erwürgte sie. Ihre Leiche wurde vier Tage später gefunden. Im August desselben Jahres entführte und missbrauchte er zusätzlich die fünfzehnjährige Houria, die ihm entkommen konnte und ihn bei der Polizei anzeigte, was zu seiner Festnahme führte.
Prozess
Vom 24. bis zum 25. Februar 1977 stand er in Aix-en-Provence wegen Folter mit Todesfolge, Vergewaltigung und vorsätzlicher Gewalt vor Gericht. Das Gericht verurteilte ihn am 25. Februar 1977 zum Tode.
Hinrichtung
Am 10. September 1977 um 4:40 Uhr wurde er im Gefängnis Baumettes in Marseille durch den Henkermeister Marcel Chevalier guillotiniert. Er war die letzte Person, die in Frankreich und im gesamten westlichen Ausland durch Enthauptung hingerichtet wurde, und nur der zweite von zwei Verurteilten, die im Sommer 1977 nacheinander noch in Douai und Marseille exekutiert wurden, kurz nach Jérôme Carrein.
Nachwirkungen
Frankreich schaffte die Todesstrafe am 9. Oktober 1981 nach der Wahl von Staatspräsident François Mitterrand endgültig ab. Alle zu diesem Zeitpunkt noch zum Tode verurteilten Gefangenen erhielten Begnadigungen, sodass der Fall des Hamida Djandoubi bis heute als das Ende einer jahrhundertelangen Praxis der öffentlichen Hinrichtung durch die Guillotine in Frankreich gilt.