Fritz Haarmann
- Aktive Jahre
- 1918–1924
- Modus Operandi
- ErwürgenZerstückelung
24 Mordschuldsprüche, aber nur 21 gestandene Tötungen: Schon der Prozess gegen Friedrich „Fritz” Haarmann musste widersprüchliche Aussagen und Indizien ordnen. Das Sonderfindbuch des Niedersächsischen Landesarchivs hält fest, dass das Gericht drei weitere angeklagte Taten nicht für beweisbar hielt. Zwischen September 1918 und Juni 1924 tötete der Täter in Hannover mindestens 24 Jungen und junge Männer.
Werdegang
Er hatte bereits vor dem Ersten Weltkrieg mehrere Vorstrafen, unter anderem wegen Diebstahls und sexuellen Missbrauchs, und verbrachte Zeit in Haft und einer psychiatrischen Anstalt. Nach dem Krieg betrieb er in Hannover gemeinsam mit seinem deutlich jüngeren Bekannten Hans Grans einen Altwarenhandel und stand zugleich als Spitzel im Dienst der örtlichen Kriminalpolizei, was ihm über Jahre eine gewisse Bewegungsfreiheit verschaffte.
Kriminelle Aktivitäten
Er sprach seine Opfer, überwiegend junge Männer und Jugendliche zwischen 10 und 22 Jahren, am Hannoveraner Hauptbahnhof an und bot ihnen Unterkunft oder Arbeit an. In seiner Wohnung tötete er sie, nach eigenen widersprüchlichen Angaben teils durch Erwürgen, teils durch Bisse in die Kehle. Die Leichen zerstückelte er anschließend und entsorgte die Überreste in der nahegelegenen Leine. Gerüchte, wonach er Fleischteile der Opfer verkauft habe, ließen sich vor Gericht nicht beweisen, hielten sich in der Bevölkerung aber hartnäckig.
Ermittlung und Festnahme
Die Ermittlungen nahmen 1924 Fahrt auf, als spielende Kinder am Flussufer der Leine menschliche Schädel fanden. Der entscheidende Hinweis kam von der Mutter eines vermissten Lehrlings, die ein Kleidungsstück wiedererkannte, das seine Vermieterin von ihm gekauft hatte. Nach seiner Festnahme und Konfrontation mit den Beweisen gestand er. Insgesamt barg die Polizei 285 Knochen aus dem Fluss.
Prozess und Hinrichtung
Der Prozess vom 4. bis zum 19. Dezember 1924 gehörte zu den meistbeachteten der Weimarer Republik. Ein psychiatrisches Gutachten erklärte ihn trotz auffälliger Persönlichkeitszüge für schuldfähig. Das Gericht stellte fest, dass er zwischen September 1918 und Juni 1924 mindestens 24 Morde begangen hatte. Drei weitere angeklagte Taten ließen sich nicht zweifelsfrei nachweisen. Fritz Haarmann wurde zum Tode verurteilt und am 15. April 1925 in Hannover mit dem Fallbeil enthauptet. Sein Kopf wurde anschließend zu wissenschaftlichen Zwecken konserviert.
Nachwirkungen
Der Fall Fritz Haarmann prägte die öffentliche Wahrnehmung von Gewaltverbrechen in der Weimarer Republik nachhaltig und diente unter anderem als Vorlage für Fritz Langs Film „M – Eine Stadt sucht einen Mörder”. Auch die Rolle der Polizei, die ihn trotz seiner Vorstrafen als Spitzel beschäftigt hatte, wurde in der Folge scharf kritisiert.
Dieser Fall zählt zu den in der Story Die schlimmsten Verbrecher Deutschlands versammelten Verbrechen.
Zeitgenössische und spätere Vergleiche mit Fritz Haarmann finden sich auch in den Profilen zu Carl Grossmann und Karl Denke.