Franz Josef Ludy
- Aktive Jahre
- 1951–1968
- Modus Operandi
- EntführungErstechenErschießenStumpfe Gewalt
Mit 19 Jahren tötete Franz Josef Ludy einen zwölfjährigen Jungen mit einer Mistgabel. Das Jugendgericht verhängte acht Jahre Haft, von denen er nur fünf verbüßte. Am Ende folgten drei weitere Mordurteile und drei Schuldsprüche wegen versuchten Mordes.
Franz Josef Ludy wurde 1933 in Hamburg geboren. Er wuchs als einziger Sohn neben acht Schwestern auf und arbeitete zeitweise bei der Post. Mit 15 Jahren erlitt er beim Aufspringen auf eine Straßenbahn ein Schädel-Hirn-Trauma. Später führte er den Beginn seiner Straftaten selbst auf diesen Unfall zurück. Eine einfache Erklärung liefert das nicht, zumal sich seine Gewalt über viele Jahre entwickelte und zwischen den Morden zahlreiche weitere Sexual- und Gewaltdelikte lagen.
Vier Tötungsdelikte
1951 tötete der damals 19-Jährige den zwölfjährigen Helmuth Grether mit einer Mistgabel. Das Gericht behandelte ihn als Heranwachsenden und verhängte acht Jahre Jugendstrafe, von denen er fünf verbüßte. Nach seiner Entlassung beging Franz Josef Ludy erneut Sexualverbrechen und versuchte, Kinder zu töten.
Am 18. September 1961 entführte er in Rottweil den siebenjährigen Günter Ochs, schoss auf ihn, würgte ihn und stieß ihn aus dem Auto. Das Kind überlebte. Zehn Tage später erschoss der Täter den 57-jährigen Otto Grimm und dessen 37-jährige Freundin Gisela Schneider im Schwetzinger Staatswald. Im November 1964 verschleppte und missbrauchte er in Hamburg ein neunjähriges Mädchen. Auch dieses Kind überlebte.
Am 16. Februar 1968 entführte Franz Josef Ludy den siebenjährigen Gerald Landwehr vor einem Kaufhaus in Hamburg-Eppendorf. Er missbrauchte und tötete das Kind auf einem Bauernhof bei Itzehoe. Die Leiche wurde zwei Tage später entdeckt. Am 20. Februar brachte die Hamburger Kriminalpolizei den Verdächtigen ins Sittendezernat, wo er ein Geständnis ablegte.
Geständnisse und Prozess
In den Vernehmungen gestand Franz Josef Ludy nicht nur die jüngste Tat, sondern belastete sich mit weiteren Morden und Übergriffen. Eine wissenschaftlich betreute Veröffentlichung im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek zeichnet Tatfolge, Prozess und Urteil anhand der Fachliteratur nach. Die Ermittler mussten deshalb lange Tatzeiträume, wechselnde Aufenthaltsorte und frühere Verfahren neu abgleichen.
Ein psychiatrisches Gutachten befasste sich mit den Folgen des Unfalls aus der Jugendzeit. Das Gericht nahm eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit an, sah aber genügend Verantwortlichkeit für eine Verurteilung. Das Landgericht Mannheim sprach Franz Josef Ludy wegen dreier Morde, dreier Mordversuche sowie mehrerer Sexualdelikte und Freiheitsberaubungen schuldig. Zusammen mit der früheren Verurteilung wurden ihm vier Todesopfer zugerechnet. Die Strafe lautete dreimal lebenslange Freiheitsstrafe zuzüglich 15 Jahren. Eine Revision blieb erfolglos.
Streit mit der Presse
Noch vor dem Urteil bezeichnete die Boulevardpresse den Angeklagten als Mörder. Franz Josef Ludy versuchte, dem Axel-Springer-Verlag diese Bezeichnung gerichtlich untersagen zu lassen. Sein Einwand lautete sinngemäß, er habe zwar Menschen getötet, aber nicht gemordet. Das Gericht wies den Antrag zurück. Einen Teil seiner Strafe verbüßte Franz Josef Ludy in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal. Eine regionale Rückschau aus dem Jahr 2024 hält fest, dass er einige Jahre zuvor gestorben sei. Ein genaues Todesdatum ist öffentlich weiterhin nicht belegt.